Beschluss: einstimmig beschlossen

Frau Zander stellte die Beschlussvorlage vor.

Ratsfrau Rosenow brachte ein, dass 50 % Erhöhung ab 01.08.2018 vertretbar sei, eine weitere Erhöhung auf 60 % jedoch erst einmal aufgeschoben werden sollte. Ratsherr Schöne schließt sich der Aussage von Frau Rosenow an. Zunächst sollte auf einen Kostendeckungsgrad von 50 % erhöht werden und jährlich die Kostendeckung überprüft werden. Anschließend kann man über weitere Erhöhungen sprechen.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, den Kostenbeitrag zum 01.08.2018 auf einen Deckungsgrad von 50 % zu erhöhen, sowie eine jährliche Überprüfung der Kostendeckung und Vorschlag der Anpassung bei über 5 % Abweichung durch die Verwaltung vorzulegen.


Sachverhalt: Die Verwaltung hat ermittelt, dass durch die aktuelle Festsetzung der Kosten für Mittagessen lediglich 39 % der Ausgaben gedeckt werden. Die Berechnung wurde zunächst anhand von Zahlen aus dem Jahr 2015 erstellt. Zwischenzeitlich wurden auch die Ausgaben für das Jahr 2016 ermittelt und die Berechnungen auch auf die derzeitigen tatsächlichen Buchungen angepasst.

 

Verwaltungsseitig wird ein Deckungsgrad von 60 % angestrebt. Es ist noch darüber zu entscheiden, ob die Erhöhung einmalig erfolgen soll oder in zwei Schritten, zum 01.08.2018 zunächst auf einen Deckungsgrad von  50 % und im folgenden Jahr auf 60 % Die Beträge wären dann – unter Berücksichtigung der Zahlen aus dem Jahr 2016 - wie folgt festzusetzen:

 

                                                                                                              50 %                      60 %

Betreuung 7.00 h bis 14.30 h      von 2,20 €           auf 2,90 €            bzw. 3,50 €

Betreuung 7.00 h bis 16.00 h      von 2,50 €           auf 3,30 €            bzw. 4,00 €

Auswärtige und Erwachsene                     von 3,00 €           auf 4,00 €            bzw. 4,80 €

 

Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Verfahrensweise bei Abmeldung der Mittagessen bei Nichtteilnahme zu ändern. Derzeit ist es möglich, das Essen bis 8.15 h eines jeweiligen Tages abzumelden. Dieses führt zu einem zusätzlichen Aufwand, die Kosten für Einkauf und Personal sind jedoch schon entstanden. Es wird daher vorgeschlagen, dass eine Berücksichtigung bei der Pauschale erst ab dem 4. Tage der Abwesenheit erfolgt. Dies bedarf eine Anpassung in der Richtlinie.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0