Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Kwiske erläuterte die vorliegende Sitzungsvorlage und erläuterte die Abwägungsvorschläge. Der Finanz- und Planungsausschuss sprach einstimmig dem Verwaltungsausschuss die Empfehlung aus, die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsvorschläge zu berücksichtigen.

 


Sachverhalt:

Im bestehenden Bebauungsplan Nr. 7 soll ein bisher öffentlich genutzter Bereich neu geordnet und die Nutzung von einem früheren Spielplatz in eine öffentliche Grünfläche geändert werden. Dabei sollen auch neue öffentliche Stellplätze für Fahrzeuge entstehen, die von Bewohnern und Besuchern des Gebiets genutzt werden können. In kleineren Randbereichen wird durch diese Planung auch der Bebauungsplan an die im Laufe der letzten Jahrzehnte vollzogenen Nutzungen angepasst.

 

Die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 dient der Innenentwicklung der Ortschaft Altenesch. Es handelt sich damit um einen Bebauungsplan im Sinne des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

 

Im Zeitraum vom 06.06. bis 06.07.2017 erfolgte die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. In dieser Zeit konnten die Behörden, Träger öffentlicher Belange und betroffene Bürger eine Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung abgegeben.

 

Als Anlage sind die Abwägungsempfehlungen zu den während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0