Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Fachdienstleiter Paack erläuterte die Sitzungsvorlage. Ergänzend führte er aus, dass das Verfahren nach der Beantragung mindestens 6 Monate dauert. Eine Freistellung ist dann voraussichtlich nach dem Sommer 2018 zu erwarten.

Auf Nachfrage erklärte Bürgermeisterin Neuke, dass während der Verfahrensphase über die zukünftige Nutzung der Bahnanlagen beraten werden wird. Ohne die Freistellung ist eine Nutzungsänderung nicht möglich.

Weiterhin machte sie deutlich, auch in Bezug auf ein vorliegendes Anschreiben zum Erhalt der Bahnanlage, dass durch die Freistellung der Bahnanlage durch die Stadt Delmenhorst, eine weitere Nutzung sowie eine Anbindung an das Streckennetz nicht mehr möglich ist.

Der Finanz- und Planungsausschuss empfahl mit Stimmenmehrheit (12 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen), die Verwaltung mit der Antragsstellung auf „Freistellung von Bahnbetriebszwecken“ für die ehemaligen Bahnflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Lemwerder zu beauftragen.

 


Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 18.08.2016 dem Antrag der Stadt Delmenhorst auf „Freistellung von Bahnbetriebszwecken“ gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) des Streckennetzes zwischen Delmenhorst und Lemwerder auf dem Gebiet der Stadt Delmenhorst entsprochen.

Die ehemaligen Bahnanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Lemwerder sind bereits seit mehreren Jahren „funktionslos“ und für den Eisenbahnbetrieb gesperrt, zwischenzeitlich wurde bereits der Anschluss an das überörtliche Streckennetz der DB zurückgebaut.

 

Dementsprechend wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Freistellung für die ehemaligen Bahnanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Lemwerder zu beantragen, damit die Liegenschaften neu überplant werden können.

 

Die Verwaltungskosten für das Verfahren betragen 450,00 Euro.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

3