Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Fachbereichsleiterin Frau Zander erläuterte dem Ausschuss den Gegenstand der Vorlage bezgl. der Änderung der Benutzungsordnung für die Begu.

 

Der Begu-Beirat hat in seiner Sitzung am 23.10.2017 einstimmig folgende Änderung in der Benutzungsordnung für die Begu empfohlen:

 

§ 3 Nummer 3 der Benutzungsordnung wird durch den Zusatz „für öffentliche Zwecke“ ergänzt, da für Privatpersonen die Nutzung nur über den Pächter der Gastronomie möglich ist.  Der Punkt 2a) Nutzung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen für private Nutzung bis zu 6 Stunden der Anlage A „Nutzungsentgelte für die Begu“ muss folglich gestrichen werden.

 

Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Tourismus empfiehlt dem Verwaltungsausschuss mit 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung die o.g. Änderungen.

 


Sachverhalt: Der Begu – Beirat hat in seiner Sitzung am 23.10.2017 einstimmig folgende Änderung in der Benutzungsordnung für die Begu empfohlen:

 

§ 3 Nummer 3 der Benutzungsordnung wird durch den Zusatz „für öffentliche Zwecke“ ergänzt, da für Privatpersonen die Nutzung nur über den Pächter der Gastronomie möglich ist. Der Punkt 2a) Nutzung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen für private Nutzung bis zu 6 Stunden der Anlage A „Nutzungsentgelte für die Begu“ muss folglich gestrichen werden.

 

Die bisherige Fassung ist als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

 

Enthaltung:

1