Beschluss: zur Kenntnis genommen

Fachdienstleiterin Frau Rethorn stellte dem Ausschuss das Produkt Grundschule Lemwerder vor.

Haushaltsberatung 2018

P1.211001 – Grundschule Lemwerder

P1.211001.001 – GS Lemwerder Verwaltung/ Personal

Im Produkt Grunschule Lemwerder Verwaltung und Personal wurden zum einen 500,00 € eingestellt für laufende Kosten im Rahmen der Breitbandaufstockung 2018. Zum anderen wurde ein investiver Betrag von 17.000,00 € für den Breitbandausbau in der Grunschule Lemwerder eingeplant. Nach neuesten Informationen erfolgt die Abrechnung der Beträge erst im Jahre 2019, sodass die eingeplanten Ansätze herausgenommen werden und mittelfristig als Investitionszuschuss im Hauhalt 2018 eingeplant werden. Der für 2017 geplante Einbau eines Beschattungssystems für die Grundschule Lemwerder, Standort Mitte, wurde im Oktober 2017 umgesetzt.

P1.211001.002 – GS Lemwerder Schulbudget

Das Schulbudget wurde auch in diesem Jahr anhand der Schülerzahlen errechnet. Im Jahr 2018 werden voraussichtlich 189 Schüler die Grundschule Lemwerder besuchen, somit beträgt das Budget 16.200,00 €. Zusätzlich wurden 1.000,00 € für die Anschaffung von 2 Lehrerlaptops im Haushalt eingeplant.

Des Weiteren stellte die Grundschule einen Antrag auf ein Jahr EDV-Mittel für Inklusion. Diese werden in jedem Jahr auf Antrag, als Aufstockung der Inklusionspauschale gemäß dem Finanzverteilungsgesetz des Landes Niedersachsen, eingeplant. Die Inklusionspauschale des Landes wird im Jahre 2018 voraussichtlich 3.000,00 € betragen. Aufgrund der verschiedenen digitalen Medien ist es zudem notwendig einen Wartungsvertrag mit den IT-Dienstleister zu schließen. Die Kosten hierfür sind mit 2.600,00 € im Haushalt verankert.

Um auch im nächsten Jahr die Frühaufsicht in der Grundschule anzubieten, wurde ein Betrag von 1.000,00 € auf der Beratungsliste ergänzt. Dieser beinhaltet die Bezuschussung der Personalkosten für die Durchführung des Angebots. Die Restmittelübertragungsliste wurde um die Übertragung des Budgetrestes der Grundschule erhöht. Der genaue Betrag kann erst zu Beginn des neuen Jahres festgestellt werden.

Der Ausschuss nahm die Punkte zur Kenntnis.

Sonstiges

Elternvertreter Herr Hildebrandt stellt dem Ausschuss eine Präsentation zum Antrag Schulwegsituation vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Der Schulelternrat der Gemeinde Lemwerder beantragt im Schreiben vom 31.10.2017 die Erstattung von Buskosten für Schüler mit einem Schulweg von unter 2 km durch die Gemeinde.

Für die Schülerbeförderung ist der Landkreis gem. § 114 II NSchG zuständig, der bestimmt die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Der Landkreis Wesermarsch hat die Entfernung auf 2 km festgesetzt. Bis zu dieser Entfernung wird die Bewältigung der Strecke (zu Fuß) für den Schüler als zumutbar angesehen.

In dem Antrag wird Bezug genommen auf das Projekt Schulexpress. Nach Rücksprache mit der Referentin, Frau Nölle, empfiehlt diese ausdrücklich aus gesundheitlichen Gründen auch einen Weg von bis zu 2 km zu Fuß zurückzulegen. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, den Antrag auf Erstattung von Buskosten abzulehnen.

Der Schulexpress ist ein Angebot an Eltern, die zum sicheren Schulweg ihrer Kinder beitragen wollen. Um die Grundschulen herum werden gut sichtbare Haltestellen eingerichtet.

Herr Hildebrandt verwies darauf, dass Hortkinder die Kosten erstattet bekommen. Fachbereichsleiterin Frau Zander wies darauf hin, dass die Hortkinder dafür morgens zusätzlich zum Hort gelangen müssen sowie nachmittags vom Hort wieder nach Hause.

Darüber hinaus beantragt der Elternvertreter allen Erstklässlern die Busbeförderungskosten auf Antrag zu erstatten.

Der Schulelternrat sieht bei schätzungsweise 15 betroffenen Kindern pro Jahrgang die Kosten hierfür bei ca. 6.480 EUR.

Frau Rosenow ergänzte, dass die Eltern sich an eine schnelle Umstellung gewöhnen mussten und befürwortet den Antrag auf Übernahme der Buskosten für Schüler mit einem Schulweg unter 2 km. Auch Frau Naujoks befürwortet den Antrag, weil es einige Berufstätige Eltern gibt die nicht die Zeit haben ihre Kinder morgens zur Schule zu bringen.

Herr Schöne merkte an, dass es auf eine Dauerlösung hinauslaufen wird und nicht nur für ein Jahr genehmigt wird. Außerdem wies er darauf hin, dass die Hortkinder ein Transporter inkludiert haben, weil sie sonst zu spät zum Mittagessen in den Hort kommen würden.

Herr Schröder fügte hinzu, dass auf Antrag die Kosten erstatten werden können, aber er eine Pauschale nicht befürwortet.

Der Ausschuss gab den Punkt zur weiteren Beratung zurück in die Fraktionen.

Fachbereichsleiterin Frau Zander teilte mit, dass der Schulelternrat des Weiteren, bezogen auf den Standort Deichshausen, die Schaffung von Differenzierungsräumen beantragt hat. Der Arbeitskreis Schulentwicklung hat am 20.11.2017 getagt und sich mit dieser Frage beschäftigt. Der Arbeitskreis hat sich mehrheitlich für die Empfehlung ausgesprochen, die Idee „Schule unter einem Dach“ zu verfolgen. Entgegen der bisherigen Beschlusslage, der Sicherung von zwei Standorten, müsste dazu ein neuer Beschluss über einen Standort gefasst werden. Bezogen auf die Wahl des Standortes sind noch Vor- und Nachteile abzuwägen und Informationen zusammenzutragen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung nach der grundsätzlichen Entscheidung sinnvoll.

Hinsichtlich der Schaffung von weiteren Räumen wurde daher der Vorschlag unterbreitet, aus Kostengründen zunächst eine Modulbauweise zu prüfen, die an einem künftigen Standort weiter genutzt werden kann.

Alternativ kann kurzfristig erneut ein Containerklassenraum gemietet werden. Die Kosten für die Miete betragen jährlich 8.400 € (Vergleichswert aus der Anmietung am Standort Mitte aus 2015), außerdem wären Kosten für eine Bodenuntersuchung und Anschlüsse (Wasser/Strom) zu berücksichtigen. Die Verwaltung muss vorab die Zuwegung sowie die technischen Anschlussmöglichkeiten prüfen. Die Kosten für den Kauf in Modulbauweise liegen bei ca. 90.000 €.

Die weiteren Anträge des Schulelternrates (barrierefreier Zugang, behindertengerechte Toiletten und Waschraum in der Grundschule) wurden im Bauausschuss am 23.11.2017 vorgestellt. Beide Varianten können/ müssen bei einer Übergangslösung mit einbezogen werden.

Der Ausschuss nahm die Punkte zur Kenntnis.