Sitzung: 23.11.2017 Bau- und Straßenausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB II/137/2017
Fachbereichsleiter Kwiske stellte dem Ausschuss die Informationsvorlage vor. Er betonte, dass es nicht ohne weitere große Arbeiten möglich sei, ein Behinderten WC zu bauen. Die Zuwegung zum Eingangsbereich sei umrüstbar, da hier nur eine Rampe installiert werden muss.
Ratsfrau Rosenow fragt, wie man eine behindertengerechte Schule umsetzten würde, wenn es Bedarf geben würde.
Bürgermeisterin Neuke erklärte, dass eine Notlösung durch eine mobile Toilette, welche Behindertengerecht ist, schnell umzusetzen wäre, aber dies keine langfristige Lösung darstellen kann. Die möglichen Umbauten sollten im Zusammenhang mit der Standortentscheidung beraten werden. Auf den Schulausschuss wird verwiesen.
Beratungsgegenstand: In einem Schreiben des Schulelternrates der Grundschule Lemwerder vom
31.10.2017 an den Rat ist mitgeteilt worden, dass der Elternrat feststellt,
dass am Standort Deichshausen die baulichen Voraussetzungen für eine inklusive
Schule nicht gegeben seien. Dies würde insbesondere durch einen fehlenden
barrierefreien Zugang und nicht vorhandene behindertengerechte Toiletten
deutlich. Darüber hinaus fehle ein gesonderter Waschraum für Kinder.
Die Verwaltung hat
den räumlichen Zuschnitt der Schule überprüft und bestätigt die genannten
Punkte. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über eine Treppe. Die sanitären
Einrichtungen bestehen aus getrennten Mädchen- und Jungentoiletten, sowie einem
WC-Raum für Damen. Ein Herren-WC ist in der Jungentoilette enthalten. Der gesamte
WC-Komplex befindet sich links am Eingangsflur. Da ein behindertengerechtes WC
eine Mindestraumgröße von etwa 2,50 x 2,50 m aufweisen muss, um den
Bewegungsradien mit einem Rollstuhl gerecht zu werden, kann ein solches WC
nicht in die bestehenden Anlagen integriert werden.
Da bisher der
Standort Deichshausen als Schwerpunkt für die den Bereich „Hören“ angesehen
wurde und der Standort Mitte für den Bereich körperliche und motorische
Entwicklung galt war ein Umbau im Rahmen der Übergangsregelung bis 2024
entbehrlich.
Nach jetzigem
Kenntnisstand ist für die vorhandenen Schüler eine solche Anlage nicht
erforderlich. Da der Schulausschuss in seiner nächsten Sitzung über die
künftige Standortfrage und mögliche Übergangslösung im Bereich der Differenzierungsräume
berät kann hier in diesem Zusammenhang eine Lösung erfolgen. Ohne diese
Übergangslösung wäre allein für den Sanitärbereich ein Anbau erforderlich da
(wie vorstehend beschrieben) die bestehenden Anlagen nicht umgebaut werden
können.
Der barrierefreie Zugang ließe sich über eine außenliegende Rampe an der Eingangstreppe umsetzen, Anpassungsarbeiten an den Türen eingeschlossen (Beseitigung von Schwellen, Drehflügelantrieb). Auch hier sollte eine Gesamtlösung betrachtet werden.