Beschluss: einstimmig beschlossen

Fachbereichsleiter Kwiske stellte dem Ausschuss die Informationsvorlage vor. Er betonte, dass es nicht ohne weitere große Arbeiten möglich sei, ein Behinderten WC zu bauen. Die Zuwegung zum Eingangsbereich sei umrüstbar, da hier nur eine Rampe installiert werden muss.

 

Ratsfrau Rosenow fragt, wie man eine behindertengerechte Schule umsetzten würde, wenn es Bedarf geben würde.

Bürgermeisterin Neuke erklärte, dass eine Notlösung durch eine mobile Toilette, welche Behindertengerecht ist, schnell umzusetzen wäre, aber dies keine langfristige Lösung darstellen kann. Die möglichen Umbauten sollten im Zusammenhang mit der Standortentscheidung beraten werden. Auf den Schulausschuss wird verwiesen.

 

 


Beratungsgegenstand: In einem Schreiben des Schulelternrates der Grundschule Lemwerder vom 31.10.2017 an den Rat ist mitgeteilt worden, dass der Elternrat feststellt, dass am Standort Deichshausen die baulichen Voraussetzungen für eine inklusive Schule nicht gegeben seien. Dies würde insbesondere durch einen fehlenden barrierefreien Zugang und nicht vorhandene behindertengerechte Toiletten deutlich. Darüber hinaus fehle ein gesonderter Waschraum für Kinder.

 

Die Verwaltung hat den räumlichen Zuschnitt der Schule überprüft und bestätigt die genannten Punkte. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über eine Treppe. Die sanitären Einrichtungen bestehen aus getrennten Mädchen- und Jungentoiletten, sowie einem WC-Raum für Damen. Ein Herren-WC ist in der Jungentoilette enthalten. Der gesamte WC-Komplex befindet sich links am Eingangsflur. Da ein behindertengerechtes WC eine Mindestraumgröße von etwa 2,50 x 2,50 m aufweisen muss, um den Bewegungsradien mit einem Rollstuhl gerecht zu werden, kann ein solches WC nicht in die bestehenden Anlagen integriert werden.

Da bisher der Standort Deichshausen als Schwerpunkt für die den Bereich „Hören“ angesehen wurde und der Standort Mitte für den Bereich körperliche und motorische Entwicklung galt war ein Umbau im Rahmen der Übergangsregelung bis 2024 entbehrlich.

 

Nach jetzigem Kenntnisstand ist für die vorhandenen Schüler eine solche Anlage nicht erforderlich. Da der Schulausschuss in seiner nächsten Sitzung über die künftige Standortfrage und mögliche Übergangslösung im Bereich der Differenzierungsräume berät kann hier in diesem Zusammenhang eine Lösung erfolgen. Ohne diese Übergangslösung wäre allein für den Sanitärbereich ein Anbau erforderlich da (wie vorstehend beschrieben) die bestehenden Anlagen nicht umgebaut werden können.

 

Der barrierefreie Zugang ließe sich über eine außenliegende Rampe an der Eingangstreppe umsetzen, Anpassungsarbeiten an den Türen eingeschlossen (Beseitigung von Schwellen, Drehflügelantrieb). Auch hier sollte eine Gesamtlösung betrachtet werden.