Aufgrund der Neuanlage von Straßen im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Goethestraße“ wurde festgestellt, dass der § 8 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Gemeinde Lemwerder, welche vom Gemeinderat am 15. Dezember1988 beschlossen wurde, angepasst werden muss.

Der Finanz- und Planungsausschuss und der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 28. September 2017 empfohlen, die Änderung der § 8 der Satzung zu beschließen.

Der Rat beschloss einstimmig die Änderung des § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Lemwerder.

 


Sachverhalt:

Aufgrund der Neuanlage von Straßen im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Goethestraße“ wurde festgestellt, dass der § 8 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Gemeinde Lemwerder, welche vom Gemeinderat am 15.12.1988 beschlossen wurde, angepasst werden muss.

 

Als Anlage sind daher der Beschlussvorlage die aktuelle Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und der Entwurf der Neufassung des § 8 der Satzung beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0