Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Zeisberg fragte, wie hoch die Kosten für einen festinstallierten Blitzer sind. Er würde es begrüßen, wenn die Gemeinde einen solchen z. B. im Bereich der Industriestraße errichten würde.

Bürgermeisterin Neuke erklärte, dass die Gemeinde Lemwerder lediglich die Überwachung des ruhenden Verkehrs überschrieben bekommen hat. Sie wird aber beim Landkreis anfragen, welche Möglichkeiten bestehen.

Gemäß § 44 (1) StVO ist für die Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten die Polizei und Straßenverkehrsbehörden (Landkreis) zuständig.