Sitzung: 01.03.2018 Finanz- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB I/015/2018
Fachbereichsleiterin Zander erläuterte die Sitzungsvorlage.
Ratsherr Ammermann fragte, wie die Steuer abgerechnet wird. Hierzu erklärte Frau Zander, dass die Betreiber monatlich die Ausdrucke aus den Geräten im Steueramt einreichen.
Ratsfrau Rosenow regte an, die Mehreinnahmen für ein soziales Projekt, evtl. im Bereich der Spielsuchtberatung, einzuplanen.
Bürgermeisterin Neuke erklärte, dass dies in der Haushaltsberatung abgestimmt werden muss. Eine Zweckbindung bei Steuereinnahmen ist nicht möglich.
Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig zum 01.01.2019 die vorgelegte Änderung des Vergnügungssteuersatzung.
Sachverhalt: Der Finanz- und Planungsausschuss empfahl am 25.01.2018 die Erhöhung der Vergnügungssteuer um 5 v. H. zum 01.01.2019.
Der Steuersatz der Vergnügungssteuersatzung würde damit auf
20 v.H. des monatlichen
Einspielergebnisses bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erhöht werden.
Der Entwurf über die Änderung der Vergnügungssteuersatzung
liegt als Anlage zur Beschlussvorlage bei.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
16 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |