Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ausschussmitglied Rosenow fragte nach, ob die Möglichkeit bestehen würde, die Schwimmhalle in Lemwerder für private Veranstaltungen zu mieten.

Frau Neuke teilte mit, dass im Badebetrieb eine Badeaufsicht anwesend sein muss, dies gilt auch für private Veranstaltungen in öffentlichen Bädern. Daher muss eine Badeaufsicht verpflichtet werden. Diese zu finden, ist schon im Normalbetrieb nicht einfach.