Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ratsherr Schöne teilte mit, dass in den Bereichen, in denen Osterglocken gepflanzt wurden, der Rasenmäher drum herum fahren muss. Er regt an, die Fläche aus dem Mähplan auszuschließen und dann zu mähen, wenn die Blumen verblüht sind.

Ratsherr Helmerichs merkte hierzu an, dass die Osterglocken frühestens im August übermäht werden dürfen, da diese sonst im Folgejahr nicht wiederkommen.

 

Ratsherr Schröder teilte mit, dass er bereits mehrfach nach der Rosenhecke auf dem Brückenkopf des ehemaligen Bahndamm angefragt hatte, die vom Rasenmäher übergemäht wurde. Er hat bislang keine Rückmeldung erhalten.

Fachbereichsleiter Kwiske konnte keinen neuen Stand mitteilen und fügte hinzu, dass man die Hecke im Rahmen der Pflanzaktion neu anpflanzen müsste.