In seiner Sitzung am 25. Januar 2018 hat der Finanz- und Planungsausschuss empfohlen, die Vergnügungssteuer um 5 v. H. zum 01. Januar 2019 zu erhöhen. Der Steuersatz der Vergnügunssteuersatzung würde damit auf 20 v. H. des monatlichen Einspielergebnisses bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erhöht werden. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Entwurf über die Änderung der Vergnügungssteuersatzung vorgelegt. Der Finanz- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01. März 2018 und der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 08. März 2018 empfohlen, die Vergnügungssteuer zu erhöhen.

 

Der Rat beschließt einstimmig, die erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer der Gemeinde Lemwerder.

 


Sachverhalt: Der Finanz- und Planungsausschuss empfahl am 25.01.2018 die Erhöhung der Vergnügungssteuer um 5 v. H. zum 01.01.2019.

 

Der Steuersatz der Vergnügungssteuersatzung würde damit auf 20 v.H.  des monatlichen
Einspielergebnisses bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erhöht werden.

 

Der Entwurf über die Änderung der Vergnügungssteuersatzung liegt als Anlage zur Beschlussvorlage bei.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

 

Enthaltung: