Betreff
Straßenbauprogramm (SBP)
Vorlage
FB II/050/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Das Straßenbauprogramm (SBP) und das Fuß- und Radwegeprogramm (FRP) werden zum Haushaltsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig erweitert bzw. verändert.

Als größerer Posten ist der Bereich um das DRK-Gebäude an der Schlesischen Straße hinzugekommen. Aufgenommen werden müssen noch die Straßen der Eschhofsiedlung, die, wie der vorstehende Ansatz, aus der Position „Städtebauförderung“ finanziert und beplant werden. Der anliegende erste Entwurf wird im Laufe der Beratung daher weiter ergänzt.

 

Ferner muss in der Brennhofstraße ein Grabendurchlass erneuert werden. Der bei der Bereisung im August begutachtete Verbindungsweg von der Hauptstraße bis zur St.-Gallus-Straße kann nach jetziger Lage nicht wie geplant durch den Betriebshof saniert werden und muss vergeben werden.

 

Die Mitarbeiter des Betriebshofes beheben im Rahmen des Straßen- und Wegebaus einen Großteil der durch die regelmäßigen Straßen- und Wegekontrollen festgestellten Mängel, stoßen dabei immer öfter an ihre Kapazitätsgrenzen. Die Verwaltung schlägt daher vor, Beträge für Sammelaufträge in Kleinmengen bereitzustellen. Diese sollten sich im Bereich von jeweils 100.000 Euro für Asphalt- und Pflasterbauweisen einschl. fachlicher Begleitung bewegen. Der genaue Umfang der möglichen Beauftragung muss noch ermittelt werden.

 

Bereitgestellte Mittel sollen in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss nimmt das SBP und das FRP (ggf. mit den Ergänzungen) zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt die Aufnahme der entsprechenden Mittel aus Priorität 1 im Haushalt 2020