Hier: Gemeldete Haltestellen Lemwerder
Ausgangssituation
Es gibt einen Beschluss durch den
Kreisausschuss Wesermarsch vom 11.09.2017 über die Mittelverwendung der sog.
„§7b-Mittel“ für die Jahre 2017 bis 2022, der besagt:
• bis zum Jahr 2022 werden 325.000€ für
ÖPNV-Haltestellen zur Verfügung gestellt, sofern der ZVBN als ÖPNV-Aufgabenträger
mitfinanziert.
Ausgehend von dem 2018 in der Wesermarsch
abgeschlossenen Modellvorhaben Mobilität & Versorgung des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll auch das
Thema Haltestellenausstattung systematisch bearbeitet werden. Ein Ansatz aus
diesem Projekt liegt auf verbesserten Möglichkeiten der Fahrradabstellung an den
Haltestellen, um den Zugang zum ÖPNV weiter zu erleichtern (Stichwort: letzte Meile).
Vor diesen Hintergründen öffnet sich für die Städte
und Gemeinden des LK Wesermarsch ein „Zeitfenster“ für eine deutlich
verbesserte Finanzierung zur Aufwertung der Haltestellen-infrastruktur.
Die in der anliegenden Tabelle
genannten Haltestellen wurden dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/
Niedersachsen (ZVBN) gemeldet, da seit dem 01.01.2017 für die Verbesserung des
ÖPNV zusätzliche Mittel aus dem §7b des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zur Verfügung
stehen.
Die gemeldeten
Verbesserungsmaßnahmen werden zurzeit noch seitens des ZVBN bzgl. der möglichen
Förderfähigkeit und Umsetzung geprüft. Eine bauliche Umsetzung wäre dann im
Jahr 2021 möglich.
Es kann jedoch auch ein
vorzeitiger Maßnahmenbeginn beim ZVBN gemeldet werden, was bei den lfd. Nr. 5 (Höhe Gewerbegebiet Edenbüttel II/Umspannwerk) und 9 (Baugebiet Weserdüne) auch erfolgen sollte, da im Umfeld dieser
Haltestellen voraussichtlich im nächsten Jahr bauliche Aktivitäten starten
werden.
Die lfd. Nr. 10 befindet sich
aktuell nicht mehr in einer Bedienebene und wird nicht mehr angefahren. Die
Voraussetzungen zum Wenden war bzw. ist derzeit nicht gegeben – die baulichen
Veränderungen sind im Haushalt 2020 finanziell beordnet.
Finanzierung
Im Hinblick auf die vorgenannten
„§7b-Mittel“, den Beschluss des Kreisausschusses und die finanzielle
Unterstützung und Beratung durch den ZVBN ergeben sich für die Städte und
Gemeinden in der Wesermarsch folgende Möglichkeiten:
o Systematische Verbesserung
bedeutsamer Haltestellen
o Aufwertungen mit den
Schwerpunkten
o Barrierefreiheit (gesetzl.
Vorgabe; gem. §8 Abs. 3 PBefG)
o Komfortable Abstellmöglichkeiten
für das Fahrrad, um die Entscheidung für die
Nutzung des ÖPNV bzw. für
Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu erleichtern
o Förderung gemäß Beschluss des
Kreisausschusses und ZVBN-Förderrichtlinien.
Förderprogramm „Barrierefreier
Ausbau von Haltestellen“ des Landes Niedersachsen
o LNVG übernimmt 75% der förderfähigen
Kosten
o 12,5% durch ZVBN-Förderfonds
o Eigenanteil der Gemeinden von 12,5% der Kosten wird entsprechend der Beschlusslage vom Landkreis übernommen. Im Idealfall sind die Maßnahmen kostenneutral für die Gemeinde Lemwerder.
Anlage: Meldung Haltestellen ZVBN