Betreff
Verbesserung der Haltestelleninfrastruktur in der Wesermarsch
Hier: Gemeldete Haltestellen Lemwerder
Vorlage
FB II/007/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Ausgangssituation

Es gibt einen Beschluss durch den Kreisausschuss Wesermarsch vom 11.09.2017 über die Mittelverwendung der sog. „§7b-Mittel“ für die Jahre 2017 bis 2022, der besagt:
• bis zum Jahr 2022 werden 325.000€ für ÖPNV-Haltestellen zur Verfügung gestellt, sofern der ZVBN als ÖPNV-Aufgabenträger mitfinanziert.


Ausgehend von dem 2018 in der Wesermarsch abgeschlossenen Modellvorhaben Mobilität & Versorgung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) soll auch das Thema Haltestellenausstattung systematisch bearbeitet werden. Ein Ansatz aus diesem Projekt liegt auf verbesserten Möglichkeiten der Fahrradabstellung an den Haltestellen, um den Zugang zum ÖPNV weiter zu erleichtern (Stichwort: letzte Meile).


Vor diesen Hintergründen öffnet sich für die Städte und Gemeinden des LK Wesermarsch ein „Zeitfenster“ für eine deutlich verbesserte Finanzierung zur Aufwertung der Haltestellen-infrastruktur.

Die in der anliegenden Tabelle genannten Haltestellen wurden dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/ Niedersachsen (ZVBN) gemeldet, da seit dem 01.01.2017 für die Verbesserung des ÖPNV zusätzliche Mittel aus dem §7b des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zur Verfügung stehen.

Die gemeldeten Verbesserungsmaßnahmen werden zurzeit noch seitens des ZVBN bzgl. der möglichen Förderfähigkeit und Umsetzung geprüft. Eine bauliche Umsetzung wäre dann im Jahr 2021 möglich.  

Es kann jedoch auch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beim ZVBN gemeldet werden, was bei den lfd. Nr. 5 (Höhe Gewerbegebiet Edenbüttel II/Umspannwerk) und 9 (Baugebiet Weserdüne) auch erfolgen sollte, da im Umfeld dieser Haltestellen voraussichtlich im nächsten Jahr bauliche Aktivitäten starten werden.

 

 

Die lfd. Nr. 10 befindet sich aktuell nicht mehr in einer Bedienebene und wird nicht mehr angefahren. Die Voraussetzungen zum Wenden war bzw. ist derzeit nicht gegeben – die baulichen Veränderungen sind im Haushalt 2020 finanziell beordnet.

 

 

Finanzierung

Im Hinblick auf die vorgenannten „§7b-Mittel“, den Beschluss des Kreisausschusses und die finanzielle Unterstützung und Beratung durch den ZVBN ergeben sich für die Städte und Gemeinden in der Wesermarsch folgende Möglichkeiten:

o Systematische Verbesserung bedeutsamer Haltestellen

o Aufwertungen mit den Schwerpunkten

o Barrierefreiheit (gesetzl. Vorgabe; gem. §8 Abs. 3 PBefG)

o Komfortable Abstellmöglichkeiten für das Fahrrad, um die Entscheidung für die

Nutzung des ÖPNV bzw. für Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu erleichtern

o Förderung gemäß Beschluss des Kreisausschusses und ZVBN-Förderrichtlinien.

 

Förderprogramm „Barrierefreier Ausbau von Haltestellen“ des Landes Niedersachsen

o LNVG übernimmt 75% der förderfähigen Kosten

o 12,5% durch ZVBN-Förderfonds

o Eigenanteil der Gemeinden von 12,5% der Kosten wird entsprechend der Beschlusslage vom Landkreis übernommen. Im Idealfall sind die Maßnahmen kostenneutral für die Gemeinde Lemwerder.


 

Anlage: Meldung Haltestellen ZVBN