Betreff
Ehrenamtskarte - Sachstand
Vorlage
FB I/073/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

„Das Ehrenamt ist eine herausragende gesellschaftliche Säule für die Wesermarsch“, betont Landrat Thomas Brückmann in seiner Pressemitteilung vom 02.10.2019 und begründet dieses zugleich: „Vereine und Ehrenämter sind indentifikationsstiftend für die Bürgerinnen und Bürger von Butjadingen bis Lemwerder. Dadurch wird nicht nur das Gemeinschaftsgefühl zwischen den Generationen gestärkt, sondern auch die Attraktivität des ländlichen Raumes gefördert.“ Der Landrat betont: „Durch ehrenamtliches Engagement gewachsene, nachhaltige Strukturen sind unerlässlich für die gegenwärtige und zukünftige Aufrechterhaltung eines umfassenden gesellschaftlichen Angebotes in Bereichen wie Sport, Musik, Kultur oder Bildung.“

 

Um die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements zu unterstreichen, zu fördern und Anreize für ehrenamtliches Engagement zu schaffen, hat die Kreisverwaltung die Ehrenamtskarte für Neuantragsteller zum 1.10.2019 wieder eingeführt. In den vergangenen Jahren konnten ausschließlich Verlängerungsanträge für Ehrenamtskarten, die zwischen 2009 und 2012 ausgegeben wurden, gestellt werden. Auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der neun Wesermarsch-Kommunen sowie die Wirtschaftsförderung Wesermarsch und die Freiwilligenagentur Ehrensache als Zusammenschluss der Wohlfahrtsverbände unterstützen die Wiedereinführung und werden sich aktiv einbringen.

 

Auf folgende Regularien weist der Landkreis hin:

 

Antragsteller müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Vom jeweiligen Antragsteller sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen, damit eine Ehrenamtskarte vonseiten der Niedersächsischen Staatskanzlei bewilligt werden kann:

  1. Freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens 5 Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr.
  2.  Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht das freiwillige Engagement bereits mindestens drei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation).
  3. Das Engagement wird in der Wesermarsch ausgeübt oder der Antragsteller wohnt in der Wesermarsch und ist außerhalb der Wesermarsch ehrenamtlich tätig.

 

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann sie bei fortbestehenden Voraussetzungen durch Antragstellung verlängert werden.

 

Die zu erfüllenden Kriterien sind von der Niedersächsischen Staatskanzlei festgelegt. Die Prüfung der Anträge erfolgt durch den Landkreis Wesermarsch.

 

 

Kontakt für die Beantragung der Ehrenamtskarte:

Informationen zum Ehrenamt sowie die erforderliche Online-Antragsstellung unter www.freiwilligenserver.de

 

Nähere Informationen zur Ehrenamtskarte erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger des Weiteren in den Rathäusern der neun Wesermarsch-Kommunen sowie im Kreishaus bei Martin Bolte, Pressesprecher des Landkreises Wesermarsch, unter Telefon 04401/ 927 381 oder per Mail an ehrenamtskarte@lkbra.de

 

Für Unternehmen und Institutionen, die sich als Rabattgeber an der Ehrenamtskarte beteiligen möchten, ist Wilhelm Kalmund von der Wirtschaftsförderung Wesermarsch als Ansprechpartner unter Telefon 04401/ 99 69-15 sowie per Mail an kalmund@wesermarsch.de zu erreichen.

 

Wer sich wiederum für ein ehrenamtliches Engagement in der Wesermarsch interessiert, kann sich an Lea Grotjohann, Leiterin der Freiwilligenagentur Ehrensache, wenden, Telefon 04401/976617, Mail an info@ehrensache-wesermarsch.de

 

 

Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, die als Kooperationspartner das Projekt unterstützen. Über den symbolischen Wert hinaus hängt der materielle Wert der Ehrenamtskarte deshalb davon ab, inwieweit die Kommunen Vergünstigungen für gemeindliche Einrichtungen gewähren und zusätzlich private Sponsoren gewinnen. Die Kreisverwaltung selbst sieht hier die Chance offensiv mit den Kommunen für die Ehrenamtskarte zu werben und mit der Wirtschaftsförderung Wesermarsch weitere Unternehmen und Geschäfte zu gewinnen. Daher wird es kurzfristig Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis (Wirtschaftsförderung) und der Gemeindeverwaltung geben.

 

Seitens der Gemeinde Lemwerder wird bereits in folgenden Einrichtungen ein ermäßigter Eintritt/ eine ermäßigte Gebühr angeboten:

-       Bücherei

-       Begu

-       Kleinschwimmhalle.

 

Seitens der Verwaltung wird eine Ermäßigung von 20 % vorgeschlagen.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Sozialausschuss empfiehlt/ der Verwaltungsausschuss beschließt eine Ermäßigung von Gebühren/Eintrittspreisen in der Bücherei, Begu und der Schwimmhalle von 20 % für Inhaber der Ehrenamtkarte.