Beratungsgegenstand:
Es ist Aufgabe des
Landkreises, Schulkindern mit einem besonderen Förderbedarf, Hilfe anzubieten.
In den vergangenen
Jahren hat der Landkreis die Förderung von Schulkindern in sozialen
Problemlagen sowie mit Auffälligkeiten, die im Hort Lemwerder aufgenommen
wurden, aufgrund einer Vereinbarung mit der Gemeinde finanziell unterstützt.
Das Angebot wurde als niederschwellige Fördermaßnahme zwischen Regelgruppe und
intensiver Fördermaßnahme betrachtet. Die Erforderlichkeit der Förderung wurde
durch Mitarbeiter des Landkreises Wesermarsch überprüft. Diese sog.
„geförderten Hortplätze“ hatten einen erhöhten Betreuungsschlüssel, zusätzliche
Stundenzuordnungen und einen Status, der unter anderem gemeinsame
Hilfeplangespräche und intensive Zusammenarbeit mit dem Jugendamt als Rahmen
hatte.
Die
Rahmenbedingungen haben sich beim Landkreis nunmehr verändert. Ein Zuschuss
kann nach den bisherigen Vereinbarungen nicht mehr geleistet werden.
Voraussetzung ist, nach Auskunft des Landkreises, die Umwandlung in eine
„Soziale Gruppe“ nach §§ 27 ff SGB VIII. Eine solche Umwandlung kann im Rahmen
der Hortarbeit und des Hortkonzeptes aber nicht geleistet werden. In Absprache
mit dem Landkreis wird eine Förderung ab Sommer 2020 in Lemwerder im Hort nicht
mehr erfolgen.
Der Landkreis wird dann - wie in den anderen Kommunen im Landkreis - Fördermaßnahmen für diese Schulkinder in eigener Zuständigkeit anbieten.