Betreff
Hortplätze Förderung
Vorlage
FB I/005/2020
Art
Informationsvorlage

Beratungsgegenstand:

 

Es ist Aufgabe des Landkreises, Schulkindern mit einem besonderen Förderbedarf, Hilfe anzubieten.

In den vergangenen Jahren hat der Landkreis die Förderung von Schulkindern in sozialen Problemlagen sowie mit Auffälligkeiten, die im Hort Lemwerder aufgenommen wurden, aufgrund einer Vereinbarung mit der Gemeinde finanziell unterstützt. Das Angebot wurde als niederschwellige Fördermaßnahme zwischen Regelgruppe und intensiver Fördermaßnahme betrachtet. Die Erforderlichkeit der Förderung wurde durch Mitarbeiter des Landkreises Wesermarsch überprüft. Diese sog. „geförderten Hortplätze“ hatten einen erhöhten Betreuungsschlüssel, zusätzliche Stundenzuordnungen und einen Status, der unter anderem gemeinsame Hilfeplangespräche und intensive Zusammenarbeit mit dem Jugendamt als Rahmen hatte.

Die Rahmenbedingungen haben sich beim Landkreis nunmehr verändert. Ein Zuschuss kann nach den bisherigen Vereinbarungen nicht mehr geleistet werden. Voraussetzung ist, nach Auskunft des Landkreises, die Umwandlung in eine „Soziale Gruppe“ nach §§ 27 ff SGB VIII. Eine solche Umwandlung kann im Rahmen der Hortarbeit und des Hortkonzeptes aber nicht geleistet werden. In Absprache mit dem Landkreis wird eine Förderung ab Sommer 2020 in Lemwerder im Hort nicht mehr erfolgen.

Der Landkreis wird dann - wie in den anderen Kommunen im Landkreis - Fördermaßnahmen für diese Schulkinder in eigener Zuständigkeit anbieten.