Betreff
Bestimmung des Wahltages für die Bürgermeisterwahl
Vorlage
FB I/008/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bürgermeisterin Neuke teilte am 30. Januar 2020 mit, dass die kommunalrechtlichen Wahlvorschriften eine Bürgermeisterwahl in Lemwerder bereits zum 01. April 2021 erforderlich machen.

Nach § 45b Abs. 2 NKWG bestimmt die Vertretung (vgl. § 7 NKomVG) den Wahltag.

Gem. § 80 VIII NKomVG findet die Wahl des Nachfolgers innerhalb von sechs Monaten vor dem Ablauf der Hauptverwaltungsbeamtin statt. Die Wahl kann bis zu drei Monate später oder bis zu drei Monate früher stattfinden, wenn nur dadurch die gemeinsame Durchführung mit einer anderen Wahl ermöglicht wird. Das Beamtenverhältnis des Nachfolgers wird mit dem Tag der Annahme der Wahl begründet, jedoch frühestens mit Ablauf des Tages, an dem die Wahlzeit der Amtsinhaberin endet.

Da die in 2021 anstehenden Wahlen voraussichtlich im Herbst 2021 sein werden, kann die Bürgermeisterwahl mit keiner anderen Wahl zusammen durchgeführt werden.

Seitens der Verwaltung wird der 24. Januar 2021 als Wahltag vorgeschlagen.

Die Wahlleitung macht den Wahltag spätestens am 120. Tag vor der Wahl öffentlich bekannt, d. h. bis zum 26. September 2020 (§ 45b Abs. 3 NKWG).

Gem. § 21 NKWG sind Wahlvorschläge bei der Wahlleitung einzureichen. Die Einreichungsfrist endet am 48. Tag vor der Wahl (07. Dezember 2020), um 18 Uhr.

Insoweit wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den notwendigen Beschluss rechtzeitig zu fassen (der Beschluss bedarf der Vorbereitung durch den VA; im Rat genügt die einfache Mehrheit; ein evtl. Mitwirkungsverbot besteht mangels Unmittelbarkeit nicht).

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Rat beschließt, Sonntag, 24. Januar 2021, als Wahltag für die Bürgermeisterwahl gem. § 7 NKomVG zu bestimmen.