Hier: Abwägung
Sachverhalt:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 38 mit Begründung lag gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 20.04.2020 bis zum 25.05.2020 öffentlich aus. Es wurden im selbigen Zeitraum die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen können im Original im Fachbereich II eingesehen werden.
Als Anlage zu dieser Vorlage sind die seitens der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvor-schläge beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt/ der VA beschließt, die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen, gemäß § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 3 BauGB zu beachten und diese entsprechend der erarbeiteten Abwägungsvorschläge zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.