Betreff
Maßnahmen 2020 - Zwischenbericht
Vorlage
BÜ/013/2020
Art
Informationsvorlage

Beratungsgegenstand:

Die Haushaltssatzung 2020  wurde vom Rat in seiner Sitzung am 30.01.2020 beschlossen. Nach Vorlage an die Kommunalaufsicht und anschließender Veröffentlichung ist der Haushalt seit dem 17. März 2020 wirksam.

Bei der Betrachtung der Maßnahmen sind sowohl langfristig angelegte Projekt wie die Städtebauförderung als auch laufende Maßnahmen wie die Hochbaumaßnamen Krippe und Feuerwehr besonders herauszustellen. Daneben sind zahlreiche Anträge und Ansätze aus dem Vorjahr voranzubringen.

Die anliegende Auflistung mit Stand Mai 2020 zeigt die Priorisierungen bei der Erledigung. Dabei sind auch Fristen und gesetzliche Vorgaben neben der politischen Priorisierung zu betrachten.

 

Durch personelle Veränderungen und Einarbeitungen können sich Verschiebungen in einzelnen Projekten ergeben. Ziel der Verwaltung ist es jedoch keine Priorität nach hinten zu verschieben.


 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die dargestellten Maßnahmen sind durch die Haushaltsmittel abgedeckt. Einzelne Abweichungen sind in Fachausschüssen oder bei Auftragsvergaben vorzutragen.