Betreff
Veränderung der Regelöffnungszeit im CVJM
Vorlage
FB I/053/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Der CVJM – Sozialwerk Wesermarsch e.V. beantragt, die Regelöffnungszeit für eine Kindergarten- und eine Krippengruppe um jeweils eine Stunde auszuweiten. Hintergrund hierfür ist, dass die Landesschulbehörde das Verhältnis von Regel- zu Sonderöffnungszeit kritisiert und eine Änderung fordert.

 

Die Sonderöffnungszeiten einer Gruppe dürfen nicht mehr als die Hälfte der Regelbetreuungszeit betragen. In der Vergangenheit ermittelte die Landesschulbehörde nach Aussage des CVJM diese Zeiten übergreifend für die ganze Einrichtung, nunmehr würden sie je Gruppe bewertet. Ohne Änderung wäre die Sonderöffnungszeit in einer Kindergarten- und einer Krippengruppe zu lang:

 

Krippengruppe:                                              8.00 h bis 13.00 h, Sonderöffnung bis 15.30 h

Altersübergreifende Gruppe:                   8.00 h bis 13.00 h, Sonderöffnung bis 15.30 h

Weitere Sonderöffnungszeit:   7.00 h bis 8.00 h.

 

Mit der Ausweitung der Regelöffnungszeit für beide Gruppen um jeweils eine Stunde bis ca. 14.00 h könnte die Öffnungszeit bis 15.30 h beibehalten werden. Die genaue Zeit wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Zusätzliche Personalkosten würden dadurch nicht entstehen.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Im CVJM wird die Regelöffnungszeit von zwei Gruppen auf XXx h ausgeweitet. Die Öffnungszeit bis 15.30 h wird in diesen Gruppen beibehalten.