Beratungsgegenstand:
Der Rat der Gemeinde Lemwerder befindet sich mitten in den Haushaltsberatungen.
Da der Haushaltplan in den letzten Jahren stets gewachsen ist, schlägt die Verwaltung vor, zukünftig ausschließlich wesentliche Produkte mit den dazugehörigen Leistungen zu beschreiben. ( § 4 Abs. 7 KomHKVO)
Als wesentliche Produkte werden diejenigen Produkte beschrieben, die von finanzieller oder kommunalpolitischer Bedeutung sind.
Denkbare Ansätze im Sinne von Produkten „mit finanzieller Bedeutung“ könnten
- die absolute Höhe der Aufwendungen oder
Kosten,
- die absolute Höhe der Investitionen,
- der Anteil der Aufwendungen bzw. Kosten
dieses Produktes am Gesamtvolumen des Haushalts
- der Anteil der Investitionen für diese
Produkt an der gesamten Investitionssumme
sein.
Die Eigenschaft
eines Produktes „von kommunalpolitischer Bedeutung“ zu sein könnten
- ein besonderes Interesse der Bürger an
diesem Produkt,
- ein besonderes politisches Interesse,
- eine besondere Relevanz für die
aktuellen Haushaltsberatungen relevante Merkmale
sein.
Die verbleibenden
„unwesentlichen“ Produkte werden weiterhin im Haushaltsplan aufgenommen und
abgebildet, eine detaillierte Beschreibung entfällt jedoch.
Die Verwaltung hat
hierzu eine Vorauswahl getroffen.
Der Rat hat, gemäß KomHKVO, über die Festlegung von wesentlichen Produkten zu beschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: Der Finanz- und Planungsausschuss/ der Verwaltungsausschuss
empfiehlt dem Rat, die in der Sitzung festgelegten wesentlichen Produkte zu
beschließen.
In den zukünftigen Haushaltsplänen der Gemeinde Lemwerder werden aufgrund dieses Beschlusses ausschließlich diese Produkte und die dazugehörigen Leistungen abgebildet und beschrieben. Eine Änderung ist jedoch mit Beschluss eines jeden Haushaltsplanes möglich.