Betreff
Haushalt 2021/2022- Bestimmung wesentlicher Produkte
Vorlage
FB I/031/2020-1
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage

Beratungsgegenstand:

Der Rat der Gemeinde Lemwerder befindet sich mitten in den Haushaltsberatungen.

Da der Haushaltplan in den letzten Jahren stets gewachsen ist, schlägt die Verwaltung vor, zukünftig ausschließlich wesentliche Produkte mit den dazugehörigen Leistungen zu beschreiben. ( § 4 Abs. 7 KomHKVO)

Als wesentliche Produkte werden diejenigen Produkte beschrieben, die von finanzieller oder kommunalpolitischer Bedeutung sind.

 

Denkbare Ansätze im Sinne von Produkten „mit finanzieller Bedeutung“ könnten

  • die absolute Höhe der Aufwendungen oder Kosten,
  • die absolute Höhe der Investitionen,
  • der Anteil der Aufwendungen bzw. Kosten dieses Produktes am Gesamtvolumen des Haushalts
  • der Anteil der Investitionen für diese Produkt an der gesamten Investitionssumme

sein.

 

Die Eigenschaft eines Produktes „von kommunalpolitischer Bedeutung“ zu sein könnten

  • ein besonderes Interesse der Bürger an diesem Produkt,
  • ein besonderes politisches Interesse,
  • eine besondere Relevanz für die aktuellen Haushaltsberatungen relevante Merkmale

sein.

 

Die verbleibenden „unwesentlichen“ Produkte werden weiterhin im Haushaltsplan aufgenommen und abgebildet, eine detaillierte Beschreibung entfällt jedoch.

Die Verwaltung hat hierzu eine Vorauswahl getroffen.

 

Der Rat hat, gemäß KomHKVO, über die Festlegung von wesentlichen Produkten zu beschließen.


 

 


Finanzielle Auswirkungen: Der Finanz- und Planungsausschuss/ der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die in der Sitzung festgelegten wesentlichen Produkte zu beschließen.

In den zukünftigen Haushaltsplänen der Gemeinde Lemwerder werden aufgrund dieses Beschlusses ausschließlich diese Produkte und die dazugehörigen Leistungen abgebildet und beschrieben. Eine Änderung ist jedoch mit Beschluss eines jeden Haushaltsplanes möglich.