Betreff
Widmung von Straßen
Hier: Benennung der Straße im Bebaungsplan Nr. 38 auf dem Namen "Wittmunder Weg"
Vorlage
FB II/102/2020-Erg4
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Benennung der Straßen im Bebauungsplan Nr. 38 („Wohnbauerweiterung Niedersachsenstraße“)

Die Flächen im Bebauungsplan Nr. 38 („Wohnbauerweiterung Niedersachsenstraße“) wurden bereits vermessen. Entsprechende Flurstücke für die zukünftigen öffentlichen Flächen sind damit bereits zuzuordnen. Die Herstellung der vorläufigen Erschließungsstraße soll bis zum Ende des zweiten Quartals 2021 durch den Erschließungsträger, der Wohnungsbaugesellschaft Wesermarsch erfolgen.


Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Planungsausschuss/ VA empfiehlt/ der Rat be-schließt die Benennung der Straße im Bebauungsplan Nr. 38 („Wohnbauerweiterung Niedersachsenstraße“).

Die Straße wird, wie folgt benannt: „Wittmunder Weg“.

 

Anmerkung: Die Widmung der Verkehrsflächen (Straße, Geh- und Radweg) erfolgt nach endgültiger Herstellung durch den Erschließungsträger und wird mit Veröffentlichung rechtskräftig.