Betreff
Hier: Abwägung der Stellungnahmen
Vorlage
FB II/086/2019/21-1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt: Um eine weitere bauliche Entwicklung im Ortsteil Süderbrook zu ermöglichen, wurde die Verwaltung durch Beschlussfassung des Verwaltungsausschuss vom 05.12.2019 beauftragt, für den Bereich „Am Hohen Groden“ in Altenesch-Süderbrook im bezeichneten Gebiet des Lageplanes eine Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Süderbrook im Rahmen einer Ergänzungssatzung „Am Hohen Groden“ - gemäß   § 34 Abs. 4, Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuches (BauGB), aufzustellen.

 

Die Satzung wurde gem. § 3 (2) BauGB im Zeitraum vom 23.11.2020 – 23.12.2020 öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum hat die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB – Beteiligung der Behörden / TÖB stattgefunden.

Der Landkreis Wesermarsch bat um Fristverlängerung aufgrund interner Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden bis zum 13.01.2021. Eine entsprechende Fristverlängerung wurde dem Landkreis gewährt.

 

Als Anlage enthält diese Vorlage die abgegebenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung.


Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt/ Der VA beschließt, den Abwägungsvorschlägen, wie in der Anlage ausgeführt, zu folgen oder beschließt im Einzelfall wie folgt…

Die Satzung wird entsprechend der gefassten Abwägungen angepasst.