Betreff
Bildung und Betreuung im Grundschulalter - Zwischenstand
Vorlage
FB I/001/2021
Art
Informationsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beratungsgegenstand:

Der Rat in seiner Sitzung am 10.12.2020 folgenden Mehrheitsbeschluss gefasst:

 

Im Rahmen der Beratung wurde der Antrag um die Klarstellung ergänzt, dass es sich bei dem unter Punkt 2 genannten Abschlussbericht um den Abschlussbericht „vom 28.08.2019“ handelt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

 

Antrag zu Bildung und Betreuung im Grundschulalter

Seit mehr als drei Jahren wird in Lemwerder von unterschiedlichen Gremien zum Thema „Bildung und Betreuung im Grundschulalter“ gearbeitet. Das bezieht sich sowohl auf inhaltliche wie auf bauliche Aspekte.

Wir sind jetzt an dem Punkt angekommen, wo seitens der Politik Entscheidungen getroffen werden müssen, damit Schule, Hort, Eltern, Bauverwaltung, … weiter planen und handeln können.

Unsere Fraktionen / Gruppen des Gemeinderates legen sich daher auf Folgendes fest:

1. Als Standort für die Grundschule wird der Standort Grundschule Mitte festgelegt.

2. Von den beiden Modellen, die der Arbeitskreis „Bildung und Betreuung im Grundschulalter“ vorgelegt hat, legen wir uns auf das Modell A „Offene Ganztagsschule mit kooperativem Hort“ fest. Grundschule und Hort arbeiten in Anlehnung an das im Abschlussbericht skizzierte Modell A (6.1., 6.4.1. und 7.2.1.) in Abstimmung mit Verwaltung und Politik ein gemeinsames Konzept aus.

3. Auf Grundlage der im September 2020 vorgelegten Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Grundschule Mitte wird weiter geplant und gearbeitet.

4. Vorhandene Gebäude bzw. Räume wie z.B. das bestehende Hortgebäude in der Schulstraße sind in eine sorgfältige Prüfung mit einzubeziehen.

5. Bei der Raumplanung (Klassenräume / offene Arbeitsformen) erfolgt eine Abstimmung mit den Vertretern des Schulkollegiums und des Hortteams.

6. Der Parkplatzcharakter des Schulhofes ist in Abstimmung mit Schule und Hort zu ändern. Dazu gehören das Schaffen von Grün- wie Spielflächen.

Zu dem Antrag wurde am 09.12.2020 noch eine ergänzende ausführliche Klarstellung der Formulierung "in Anlehnung" zu dem vorliegenden Antrag vom 17. November 2020 zu Punkt 2 „Bildung und Betreuung im Grundschulalter“ vorgelegt.

“In Anlehnung” bedeutet für uns, dass man jeden möglichen Spielraum in der Ausgestaltung eines gemeinsamen Konzeptes – auch rechtlich – abklopfen muss.

Oberster Gesichtspunkt dabei muss sein, dass alle Kinder Lemwerders gleich zu behandeln sind.

Gute Ansätze der Hortarbeit, Erfahrungen aus der Ganztagsschularbeit sowie die bekannten Bedürfnisse der Erziehungsberechtigten in Bezug auf eine sinnvolle Betreuungszeit sollten von Verwaltung und Einrichtungen skizziert werden und in einem Vorschlag für den weiteren Projektablauf münden (Termin 31.März 2021).

 

Aufgrund der zeitintensiven Abstimmung zum Infektionsgeschehen sind neben den Vorgesprächen zwei gemeinsame Termine geplant bzw. durchgeführt. Der nächste Termin ist für den 11.03.2021 geplant. Über das Ergebnis wird zunächst im VA und anschließend im Rat berichtet.

 


Begründung:

 

 


Finanzielle Auswirkungen: