Betreff
Regenwassernutzung - Antrag der FDP-Fraktion
Vorlage
FB I/015/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Der Landkreis Wesermarsch und der OOWV fördern seit dem 1. Januar 2021 die Neuinstallation und Nachrüstung von Regenwassernutzungsanlagen in kommunalen und privaten Gebäuden. Anstelle von Trinkwasser soll Regenwasser für die WC-Spülung, die Waschmaschine oder zur Gartenbewässerung genutzt werden. Gefördert werden 40 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro.

Nach aktuellem Stand sind nur im Januar vier Anträge gestellt worden, davon zwei aus Lemwerder. Bescheide sind noch keine erstellt, da die technischen Anforderungen relativ hoch sind und die Antragsteller weitere Unterlagen beizubringen haben, dadurch verlängert sich das Prozedere.

 

Die FDP-Fraktion beantragt mit Ihrem Antrag vom 29. Januar 2021 eine zusätzliche, gleichgerichtete Förderung entsprechend dem Förderprogramm des Landkreises mit 20 % (max. 2.500 Euro) je Anlage in der Gemeinde Lemwerder.

 

Darüber hinaus wird gefordert, dass die kommunalen Gebäude in Lemwerder einer Prüfung unterzogen werden sollen, ob eine Regenwassernutzungsanlage sinnvoll ist. Bei Neubauprojekten sei dies in jedem Fall zu untersuchen. Die Verwaltung unterstützt das Vorhaben grundsätzlich. Um den Auftrag umsetzen zu können ist eine Konkretisierung der Anforderungen an die „Sinnhaftigkeit“ notwendig.

Berücksichtigt werden muss dabei, dass derartige Anlagen mit erheblichen Mehrkosten zu Buche schlagen. Diese sind abhängig von der Größe eines Vorhabens. Regenwassernutzungsanlagen benötigen ein eigenes Leitungsnetz im Gebäude, sowie weitere technische Komponenten (Filter usw.) und einen Speichertank außerhalb des Gebäudes. Die Anlagen benötigen Raum, der zusätzlich eingeplant werden muss. Höhere Baukosten und Planungskosten sind die Konsequenz.


Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt/ Der VA beschließt den Antrag der FDP-Fraktion anzunehmen/abzulehnen.


Finanzielle Auswirkungen: Für das Förderprogramm wären gemäß Antrag 10.000 Euro außerplanmäßig bereitzustellen. Da dies haushaltsrechtlich problematisch ist wäre eine Nutzung der für den Klimaschutz eingestellten Beträge zunächst möglich.