Betreff
Widmung von Straßen / Baugebiet Weserdüne
Vorlage
FB II/102/2020-Erg2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Finanz- und Planungsausschuss und der VA haben am 03.12.2020 über die Thematik beraten und haben sich dafür ausgesprochen, dass mit Abschluss der Enderschließung und Übernahme der Straßen die Widmung erfolgen kann.

 

Widmung

Die in der Anlage aufgeführten Straßen sollen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) gewidmet werden. Die Widmung ist ein streng förmliches Verfahren. Sie begründet den rechtlichen Status einer Straße als öffentliche Sache, eröffnet damit die Straße dem Gemeingebrauch (§ 14 NStrG) und löst die sich aus der Straßenbaulast ergebenden Pflichten aus (§ 9 NStrG).

 

Die in dem Bebauungsplan Nr. 1-25 („Wohngebiet Barschlüte“, „Weserdüne“) als öffentliche Verkehrsanlagen („Im Wiesenkieker“, „Graureiherweg“, „Kormoranweg“, Kiebitzweg“) ausgewiesenen Flächen sind zum Teil fertiggestellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die abschließende Fertigstellung soll innerhalb des ersten Quartals 2021 erfolgen. Die Verkehrssicherungspflicht wird nach der abschließenden Fertigstellung von der Gemeinde Lemwerder vom Erschließungsträger der Wohnungsbaugesellschaft Wesermarsch übernommen. Mit diesem Beschluss soll der bei vielen Straßen faktische Zustand der Öffentlichkeit lediglich legitimiert werden. Bei der Widmung von Straßen handelt es sich um einen Vollzug des NStrG.


Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Planungsausschuss/ VA empfiehlt/ der Rat beschließt die Widmung der Verkehrsflächen im Bebauungsplan Nr. 1-25 („Wohngebiet Barschlüte“, „Weserdüne“)

Die aufgeführten Straßen „Im Wiesenkieker“, „Kiebitzweg“, „Kormoranweg“ und „Graureiherweg“ (als Anlage beigefügt) werden zu Gemeindestraßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) gewidmet; soweit vorgesehen mit den aufgeführten Beschreibungen zur tatsächlichen Bestimmung der Fläche.