Sachverhalt: Um im Rahmen des Digitalpaktes gefördert zu
werden, muss die Grundschule ein eigenes Medienbildungskonzept vorlegen. Das
Konzept soll eine Verbindung zwischen Ausstattung und Internetanbindung,
pädagogischem Konzept, Erwerb von Medienkonzept
sowie eine bedarfsgerechte Fortbildung der Lehrkräfte abbilden.
Der Schulträger hat ein Medienentwicklungskonzept zu erstellen. In ihm finden sich Aussagen zu Beschaffung, Verwaltung, Pflege und Support der Hard- und Software an den Schulen. Durch das Medienentwicklungskonzept erhalten die Schulen Planungssicherheit für die Umsetzung ihres pädagogischen Medienbildungskonzepts. Das beigefügte Medienentwicklungskonzept wurde gemeinsam mit der Grundschule erstellt.
Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss empfiehlt / der
Verwaltungsausschuss beschließt das beigefügte Medienentwicklungskonzept.
Finanzielle Auswirkungen: