Betreff
Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Sannau
Vorlage
FB II/066/2021
Aktenzeichen
612651/05
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Den Anlass zur Planung tragen drei Grundstückseigentümer dieses Bereiches, auf deren Flächen noch Bereiche für eine straßenseitige Bebauung vorhanden sind. Aufgrund von fehlendem Planungsrecht können die Flächen derzeit jedoch nicht bebaut werden. Die Gemeinde hat sich daher entschlossen, für den Bereich eine Außenbereichssatzung aufzu-stellen. Ziel der Satzung ist, es zu ermöglichen, dass die vorhandenen Baulücken für eine Wohnbebauung genutzt werden können. Der lokale Bedarf an Wohnbauland soll damit be-friedigt werden können. Allgemein ist in der Gemeinde ein anhaltender Bedarf an Wohnbau-land gegeben, der nur eingeschränkt befriedigt werden kann. Die Satzung soll einen Beitrag zur Entspannung der Situation leisten.

Wie dem Geltungsbereich der Satzung zu entnehmen ist, kann mit der getroffenen Abgrenz-ung des Satzungsgebiets eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht werden. Die einbezogenen Flächen sind durch den baulichen Bestand mit Wohnnutzungen geprägt und erlauben eine Arrondierung bzw. moderate Verdichtung der Bebauung auf zwischengelege-nen Flächen.

Das Satzungsgebiet grenzt sich durch die Bestandsbebauung und den Verlauf der Straße „Am Schneiderkrug“ klar gegen den unbebauten Außenbereich im Norden, Osten und Wes-ten ab. Darüber hinaus bilden die Gewässerzüge und die Parzellenstruktur eine klare Ab-grenzung. Insbesondere ist mit der Ollen im Süden eine natürliche Zäsur gegeben, die hin-reichende Distanzen zu den landwirtschaftlichen Hofstellen an der Hauptstraße schafft. Nutzungskonflikte zwischen diesen landwirtschaftlichen Betrieben und möglichen neuen zu-lässigen Nutzungen aus den Bereichen Wohnen, Handwerk und Gewerbe im Satzungsge-biet aufgrund von Geruchsimmissionen oder Lärm sind so ausgeschlossen. Ebenso sind keine relevanten verkehrlichen Konflikte zu erwarten, da die Erweiterungsstandorte der ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe südlich der Hauptstraße gelegen sind und sich somit die betrieblichen Fahrbewegungen im Wesentlichen auf diese Standorte orientieren.


 

 


Beschlussvorschlag: Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt/ der Verwaltungsaus-schuss beschließt, das Verfahren zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für das Gebiet Sannau einzuleiten.

 

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf.

 

Gemäß § 35 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Außenbereichssatzung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich ausgelegt.

 

Ortsüblich bekannt zu machen sind

-       der Offenlagebeschluss zu der Außenbereichssatzung für das Gebiet Sannau,

-       Ort und Dauer der Auslegung,

-       der Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung über die Außenbereichssatzung für das Gebiet Sannau unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt.


Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten des Verfahrens werden von den Vorhabenträgern übernommen. Hinsichtlich der Erschließung über die vorhandene Gemeindestraße „Am Schneiderkrug“ wurden entsprechende Regelungen im Rahmen der geschlossenen städtebaulichen Vereinbarung zur Beweissicherung getroffen.