Vorlage
FB III/130/2014
Art
Beschlussvorlage

Wahl des Stellvertretenden Ortsbrandmeisters

(Ortsfeuerwehr Lemwerder)

 

Nach § 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes wird der Ortsbrandmeister auf Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr nach Anhörung des Kreisbrandmeisters vom Rat für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Herr Bösche wurde aufgrund des noch fehlenden Zugführerlehrgänge Teil 1 + 2 mit Ratsbeschluss vom 13.12.2012 gem. § 12 Feuerwehrverornung vorerst nur kommissarisch für die Dauer von 2 Jahren vom 05.01.2013 bis 04.01.2015 zum stv. Ortsbrandmeister ernannt worden.

Zwischenzeitlich hat Herr Bösche die erforderlichen Lehrgänge besucht und erfolgreich abgeschlossen. Dementsprechend wird seitens der Verwaltung die Empfehlung ausgesprochen Herrn Bösche bis zum 04.01.2018 in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortsbrandmeister zu berufen. 

 


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die kommissarische Übertragung der Funktion des stv. Ortsbrandmeister aufzuheben und Herrn Dennis Bösche ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zum stellvertretenden Ortsbrandmeister bis zum 04.01.2018 zu ernennen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.