Betreff
Bewerbung für die Leader -Förderperiode 2014 - 2020, Finanzierungstopf
Vorlage
BÜ/131/2014
Aktenzeichen
Leader
Art
Beschlussvorlage

In der anstehenden neuen EU-Förderperiode 2014-2020 gibt es in Niedersachsen über den Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER wieder ein Entwicklungsprogramm zur Förderung des ländlichen Raums. Über das „Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum“ (PFEIL) wird erneut das Förderinstrument LEADER angeboten.

 

Die Wesermarsch hat mit dem Förderinstrument LEADER+ 2000-2006 sowie Leader 2007-2013 bereits zahlreiche positive Erfahrungen sammeln können. Die Besonderheit des Ansatzes ist die Abwicklung über eine sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG), die die Einhaltung der regionalen Entwicklungsstrategie sicherstellt. Mit diesem Ansatz sind in allen Kommunen der Wesermarsch insgesamt bisher mehr als 125 Projekte zur nachhaltigen Regionalentwicklung in den Themenbereichen Natur, Kultur, Dorfleben, regionale Produktion, Tourismus sowie Jugend und Bildung realisiert worden. Dadurch konnten 4 Millionen Euro an EU-Fördermitteln zur Verbesserung der Lebensqualität des ländlichen Raumes in die Wesermarsch geholt werden. Zusätzlich wurden rund 925.000 Euro durch Drittmittel (v.a. Stiftungen) in die geförderten Leader-Projekte investiert.

 

Die Lokale Aktionsgruppe „Wesermarsch in Bewegung“ hat sich daher einstimmig dafür ausgesprochen, sich um eine Teilnahme am Leader-Förderprogramm 2014-2020 zu bewerben. Die Teilnahme am Förderprogramm Leader findet über ein Wettbewerbsverfahren statt.

 

Das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz plant für die Leader-Förderperiode rund 40 Leader-Regionen für eine Programmteilnahme auszuwählen. Jedoch ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass sich 60 Regionen bewerben werden. Für eine Leader-Region mittlerer Größe, zu der die Wesermarsch zählt, steht eine Fördersumme von 2,4 Millionen Euro bis 2020 in Aussicht.

 

Als Bewerbung wird eine Regionale Entwicklungsstrategie erstellt, die bis zum 10. Januar 2015 dem niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorliegen muss. Hierfür ist eine Regionsanalyse, eine darauf aufbauende Strategie, daraus abgeleitete Projekte und ein festgelegter Finanzrahmen zu erstellen. Für die Erstellung des Regionalen Entwicklungskonzeptes hat die Wesermarsch bereits erfolgreich rund 31.000 Euro an Fördermitteln beantragt, weitere 30.000 Euro entstammen dem Kreishaushalt.

 

Die Wesermarsch hat die notwendige Kofinanzierung für Leader-Fördermittel bisher über den kommunalen Finanzierungstopf „Wesermarsch in Bewegung“ sichergestellt. Dieser Regionalfonds hat sich als erfolgreiches Instrument bewiesen, das überregional als beispielgebend gilt. Demnach soll das Modell fortgeführt werden. Zusätzlich stellt dieses Finanzierungsmodell ein wichtiges Qualitätskriterium für ein überzeugendes Bewerbungskonzept dar, mit der sich die Auswahlchancen für die erneute Leader-Teilnahme erhöhen lassen. Dieser sog. WiB-Topf soll nach dem vorliegenden Vorschlag der Kreisverwaltung auf der Basis der bisherigen Erfahrungen mindestens die Hälfte der notwendigen Gegenfinanzierung abdecken und umfasst somit einen Gesamtbetrag von 840.000,- €. Nach dem Finanzierungsvorschlag entfällt davon ein Anteil von 300.000,- € auf den Landkreis und die verbleibenden 540.000,- € werden von den Städten- und Gemeinden aufgebracht. Verteilt auf die 6jährige Förderperiode entspricht dies einem Anteil von 10.000,- € jährlich pro Kommune.

 

 


 

 


Die Gemeinde Lemwerder begrüßt die erneute Bewerbung der Region in LEADER. Da zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Aussage über die Finanzierung erfolgen muss erfolgt im Vorgriff auf die Haushaltsberatung bereits jetzt die Zusage, dass

die Gemeinde Lemwerder zur Kofinanzierung des auf den Landkreis Wesermarsch entfallenden LEADER Budgets aus ELER-Mitteln in der EU-Förderperiode 2014-2020 abgesichert wird und im Förderzeitraum jährlich 10.000,- € Euro für den kommunalen Kofinanzierungstopf „Wesermarsch in Bewegung“ zur Verfügung gestellt wird

 


Finanzielle Auswirkungen: Neben der Bereitstellung bzw. Verpflichtung von 60.000,- € muss die Gemeinde ggf. Folgekosten bei eigenen Projekten übernehmen. Diese sind jeweils zum Projekt zu entscheiden.