Betreff
Wahl der stellvertretenden Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Bardewisch
Hier: Kommissarische Wahrnehmung der Funktion
Vorlage
FB II/009/2022
Aktenzeichen
142-03b
Art
Beschlussvorlage

Bei den Wahlen der Funktionsträger der Ortsfeuerwehr Bardewisch am 22.01.2022 hat sich der bisherige stv. Ortsbrandmeister Björn Kranz nicht wieder zur Wahl gestellt.

Zur Wahl hat sich die Oberfeuerwehrfrau Kathrin Rowehl gestellt.

 

Gem. § 20 (6) NBrandSchG ist als stv. Ortsbrandmeister*in vorgeschlagen, wer in einer hierzu berufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.

 

Als stv. Ortsbrandmeisterin wurde am 22.01.2022 Kathrin Rowehl von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Bardewisch voraussichtlich unter Vorbehalt des Abstimmungsergebnis mehrheitlich / einstimmig vorgeschlagen.

 

Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat die Wahl bestätigt.

 

Die stv. Ortsbrandmeisterin ist in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamte auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

Da Frau Rowehl die fachlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt, ist eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis noch nicht möglich. Frau Rowehl kann längstens für die Dauer von 2 Jahren kommissarisch mit der Wahrnehmung der Funktion der stv. Ortsbrandmeisterin berufen werden. Frau Rowehl wird den noch fehlenden Gruppenführerlehrgang Teil 1 und 2 schnellstmöglich absolvieren.


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, Frau Kathrin Rowehl mit der Wahrnehmung der Funktion der stv. Ortsbrandmeisterin der Ortswehr Bardewisch vom 01.03.2022 bis 29.02.2024 mit der Maßgabe zu berufen, dass Frau Rowehl den Gruppenführerlehrgang in diesem Zeitraum absolviert.