Hier: Abwägung
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2,
„Lemwerder-Ost“, lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 20.01.2022 bis zum
21.02.2022 öffentlich aus. Es wurden im selbigen Zeitraum die Behörden und
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die eingegangen Stellungnahmen können im Original im Fachbereich 4 eingesehen werden.
Als Anlage zu dieser Vorlage sind die in Abstimmung mit dem beauftragten Planungsbüro und der Verwaltung erarbeiteten Abwägungsvorschläge beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Gemeindeentwicklung empfiehlt/ der VA beschließt, die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen, gemäß § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 3 BauGB zu beachten und diese entsprechend der erarbeiteten Abwägungsvorschläge zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens übernimmt die SUMARIS Immobilien & Projektfinanzierung GmbH. Dies wurde über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert.