Betreff
Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des nachrückenden Ratsherrn Jörg Bade
Vorlage
FB 1/046/2022
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Ratsherr Horst Zwicker ist am 02. August 2022 verstorben.

Herr Zwicker wurde bei der Gemeindewahl am 12. September 2021 durch Personenwahl in den Gemeinderat gewählt.

 

Der freigewordene Sitz geht nach § 44 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) auf die nächste Person in der Reihenfolge der Personenwahl des Wahlvorschlages der FDP über.

 

Nächste Ersatzperson ist danach Herr Jörg Bade. Herr Bade wurde am 25.08.2022 über den Sitzübergang informiert und hat mit Eingang vom 30.08.2022 schriftlich die Wahl angenommen.

 

Der im Rat der Gemeinde Lemwerder freie Sitz geht somit auf die Ersatzperson Herrn Jörg Bade für den durch Personenwahl gewählten Ratsherrn Horst Zwicker gemäß § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 NKWG über.

 

Der Übergang des Sitzes wird gemäß § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77 Abs. 1 Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) am 23.09.2022 öffentlich bekannt gemacht.

 

Nach § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist Ratsherr Jörg Bade durch die Bürgermeisterin Christina Winkelmann besonders auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 


 

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kostenart

Ist

Plan

Abw.

 

 

 

 



Klimarelevanz:

 keine

 kann nicht beurteilt werden

 Alternativen ohne ein anderes Ergebnis geprüft

 Auswirkungen des Beschlusses im Bereich des Klimaschutzes ergeben sich in Bezug auf….