Sachverhalt:
Prüfung klimarelevanter
Beschlussvorlagen in der Gemeinde Lemwerder
Der Deutsche Städtetag hat eine Orientierungshilfe für die
Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB) in kommunalen
Vertretungskörperschaften herausgegeben.
Die Ausgestaltung der in manchen Städten vorgesehenen Prüfung der Klimarelevanz bzw. -verträglichkeit, die damit verbundenen Zuständigkeiten und entsprechende personelle oder finanzielle Ressourcen sind sehr verschieden.
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag (DST) und dessen Fachgremien (Fachkommission Umwelt und Umweltausschuss) einen Vorschlag erarbeitet, wie eine Prüfung der Klimarelevanz bei der Erstellung von Beschlussvorlagen bzw. bei Anträgen in den kommunalen Vertretungskörperschaften gestaltet werden kann.
Ziel dieser Orientierungshilfe ist es, mit einer möglichst einfachen und wenig aufwändigen Vorgehensweise aufzuzeigen, wie die in den Beschlussvorlagen beantragten Maßnahmen auf ihre Klimarelevanz geprüft werden können. Dadurch soll auch den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern/-innen eine gut nachvollziehbare und zugleich sachgerechte Entscheidungsgrundlage geboten werden.
Für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen in kommunalen Vertretungskörperschaften wird ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen, das in der ersten Stufe aus einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz und in der zweiten Stufe aus einer Prüfung der Klimarelevanz besteht.
Checkliste zur
„Klimarelevanz“ von Beschlüssen
Ziele:
Auswirkungen auf den Klimaschutz abschätzen bei der Erstellung von
Beschlussvorlagen für die politischen Ausschüsse. Optimierung der Klimarelevanz
der beschriebenen Maßnahmen erarbeiten. Möglichst frühzeitig, bereits in der
Konzeption von Maßnahmen, die Klimarelevanz beachten.
Begründung: Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Gemeindeentwicklung vom 24.03.2022.
„Klimarelevanz“,
Kriterien: Verbrauch von Strom, Heizenergie, fossilen Ressourcen (auch
Kraftstoffe für PKW), Holz und Wasser. Beitrag zur Kreislaufwirtschaft,
Energiewende und Beitrag zur Gestaltung einer gesamtgesellschaftlichen
Transformation hin zu mehr Umwelt- und Klimaschutz. Flächenversiegelung und
Gestaltung des Gemeinderaums in Bezug auf Biodiversität und Anpassung an den
Klimawandel.
Erste Einordnung zu kommunalen Themen:
Jede Beschaffung, jedes Bauvorhaben sowie alle Themen, die Mobilität oder
Energieverbrauch betreffen, haben immer eine Klimarelevanz. Eine
Straßenumbenennung oder die Benennung eines neuen sachkundigen Bürgers hat
keine Klimarelevanz. Andere Themen sind im Einzelfall zu betrachten: So kann
die Gestaltung von Gebühren durchaus eine Klimarelevanz haben, wenn dadurch eine
Steuerungswirkung in Hinblick auf das Verhalten z. B. von Bürger*innen mit
Klima-Bezug ausgeübt wird.
Checkliste Stufe 1 – Wie
entscheide ich grundsätzlich über die Klimarelevanz?
Behandelt Ihre Beschlussvorlage ein Thema/Projekt, welches direkt oder indirekt folgendes beeinflusst…
Den Verbrauch von Strom?
|
Ja, senkt |
Ja, erhöht |
Nein |
Den Verbrauch von Heizenergie?
|
Ja, senkt |
Ja, erhöht |
Nein |
Den Verbrauch von fossilen
Ressourcen (inkl. Kraftstoffe) und Freisetzung von CO2,NOX und weiteren Emissionen? |
Ja, senkt |
Ja, erhöht |
Nein |
Anreize setzt für klimafreundliche
Mobilität und den |
Ja |
Nein (mehr |
bleibt gleich |
Den Verbrauch von Wasser?
|
Ja, senkt |
Ja, erhöht |
Nein |
Einen Einfluss auf den Kreislauf
von Ressourcen (z.B. |
Ja, Förderung von |
Ja, mehr zu |
Nein |
Einen Beitrag zur Energiewende
leistet? (Lokaler Ausbau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie) |
Ja |
Nein |
bleibt gleich |
Ein Umdenken der
Bevölkerung/ Verwaltung/ lokaler Akteure zu mehr Umwelt-/Klimaschutz - auch
im Sinne eines suffizienten Lebensstils - unterstützt? |
Ja |
Nein (alte Verhaltensdenk-muster werden vertieft) |
bleibt gleich |
Boden versiegelt
oder entsiegelt? |
Ja (Entsiegelung) |
Ja (Versiegelung) |
Nein |
Einen Einfluss auf die Biodiversität
hat? |
Ja (Verbesserung) |
Ja (Verschlechterung) |
Nein |
Einfluss hat auf ein gutes
Stadtklima (z. B. weil es Wasser-/Grünflächen erhält oder Hitzeinseln
schafft)? |
Ja (Verbesserung) |
Ja (Verschlechterung) |
Nein |
Ergebnis
„Klimarelevanz“ |
positiv |
negativ |
Keine |
Entsprechend
der Eingabe pro beeinflussendes Kriterium ergibt sich in Summe das Ergebnis der
Klimarelevanz: positive, negative oder keine Klimarelevanz.
Sobald
negative/positive Auswirkungen vorliegen, ist die Checkliste Stufe 2
durchzuführen.
Checkliste Stufe 2 – Wie
erläutere ich die Klimarelevanz und wäge diese ab?
Zur Erläuterung der Klimaauswirkungen in der Beschlussvorlage können Sie
grundsätzlich auf die Checkliste Stufe 1 zurückgreifen. Dabei kann es
vorkommen, dass Maßnahmen sowohl
positive, als auch negative Effekte haben. In diesem Fall ist abzuwägen,
wie das Vorhaben insgesamt beurteilt
wird.
Hierfür können folgende Leitfragen für
Sie eine Unterstützung bei der Abwägung und bei der Weiterentwicklung bzw.
Optimierung Ihrer Maßnahme sein:
1.
Wie
erheblich ist die negative Auswirkung? Beispiel: Werden für einen
Stellplatz ein 12 m² versiegelt oder für eine Straße mehrere ha Fläche?
2.
Könnten
Sie die negativen Auswirkungen ganz
verhindern oder eindämmen, indem Sie die zu beschließende Maßnahme anders
gestalten und in Hinblick auf die Klimarelevanz
optimieren?
• Energieeffizienter Bauen: Neu errichtete Gebäude haben erst einmal eine
negative
Klimarelevanz gemäß Checkliste. Baut man aber energieeffizienter - im Vergleich
zum Stand-der Technik/Standard-Bau – kann die Bilanz deutlich positiver sein.
Dies kann man gut argumentativ darstellen in der Begründung.
• Eine Veranstaltung anders planen und z. B. Mehrweggeschirr nutzen.
• Eine Maßnahme gar nicht umsetzen.
• Bei der Beschaffung Nachhaltigkeitskriterien stärker beachten z. B. Holz aus
verantwortungsvollen Quellen beziehen oder gebrauchte Produkte beschaffen.*
*Hinweis:
Wenn die klimafreundliche Variante
kostenintensiver sein sollte: Haben Sie in Ihrer Betrachtung/in der
Ausschreibung die Produkt-Lebenszyklus-Kosten
betrachtet? Bei einem ganzheitlichen
Blick z.B. über eine Lebensdauer von 20 Jahren können sich negative Effekte
zum Zeitpunkt der Beschaffung über spätere Einsparungen ausgleichen.
à
Einige negative Auswirkungen lassen sich zwar eindämmen, aber nicht verhindern.
Die
Möglichkeiten zur Optimierung sind in der Begründung darzulegen, ebenso wie
etwaige höhere Kosten für eine Optimierung.
3.
Was ist das
grundlegende Ziel der Maßnahme? Leistet sie insgesamt einen Beitrag zu
einer
gesamtgesellschaftlichen Transformation, indem sie die Rahmenbedingungen
entsprechend
verändert?
à
Wenn eine Maßnahme grundsätzlich einen
Beitrag für eine positive Zukunft leistet, kann der Ressourcenverbrauch an
dieser Stelle keine Begründung für eine negative Klimarelevanz sein.
Beispiel: Der Bau eines Fahrradparkhauses versiegelt Böden und benötigt
Ressourcen für den Bau und den Betrieb. Dennoch setzt eine solche Maßnahme neue
Rahmenbedingungen für eine andere Mobilität.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Natur empfiehlt / der Verwaltungsausschuss beschließt die o.g. Vorschläge.