Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 35 „Niedersachsenstraße“
gemäß § 13a
BauGB im beschleunigten Verfahren
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Aufstellungsbeschluss -
Um für die Genehmigung eines neuen Wohnbaugebietes im Bereich der „Niedersachsenstraße“ entsprechend der städtebaurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erforderlich.
Für den vorliegenden Planungsfall liegen die rechtlichen Grundvoraussetzungen gemäß des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB vor, da die vorhandene zu überbauende Fläche unter 20.000 qm liegt.
Insbesondere entfallen in diesem Verfahren die Durchführung einer Umweltprüfung sowie Kompensationsmaßnahmen.
Der Geltungsbereich (Plangebietsabgrenzung) des aufzustellenden Bebauungsplanes ist im anliegenden Lageplan dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Niedersachsenstraße“ gemäß § 13a BauGB für den im anliegenden Lageplan dargestellten Bereich im beschleunigten Verfahren.