Sachverhalt: Die Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Rates und der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder wurde zuletzt am 13.12.2007 durch die Vierte Änderungssatzung überarbeitet. Rechtsgrundlage war die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO).

 

Die NGO wurde durch die Einführung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsge-setzes abgelöst. Unter Berücksichtigung der Gesetzesänderungen sowie der Empfehlungen der Entschädigungskommission wurde die o.g. Satzung aktualisiert. Gleichzeitig wird u.a. vorgeschlagen, die Höhe des monatlichen Pauschalbetrages der Aufwandsentschädigung zu erhöhen.

 

Zur besseren Übersichtlichkeit sind die Änderungen kursiv markiert.

 

Hinsichtlich der Einführung des Ratsinformationssystems Session wird darauf hingewiesen, dass der Landkreis Wesermarsch beabsichtigt, über einen Auslagenersatz zu beraten. Es wird voraussichtlich vorgeschlagen, den  Ratsfrauen und Ratsherren, die an dem o.g. System teilnehmen und auf die Ausdrucke verzichten, einen monatlichen pauschalen Auslagenersatz von 10 € bis 15 € zu zahlen.

 


 

 


Beschlussvorschlag: Die anliegende Satzung der Gemeinde Lemwerder über die Entschädigung der Ratsfrauen, Ratsherren und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder wird beschlossen.

 


Anlage: Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren