Die SPD-Fraktion hat die Verwaltung mit ihrem Antrag vom
22.10.2014 zum Thema „Einfahrt Wohngebiet Barschlüte“ um Überprüfung der
vorhandenen Beschilderung und gegebenenfalls um Einrichtung einer 50 km/h
Bereiches einschließlich eines Überholverbotes beauftragt.
Der Antrag der SPD-Fraktion wird wie folgt von der
Gemeindeverwaltung nach Rück-sprache mit der Straßenverkehrsbehörde des
Landkreises beantwortet.
Eine Temporeduzierung auf 50 km/h ist gemäß Abschnitt 2,
Teil 2 Allgemeine Ver-waltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
zu Zeichen 274 ( Zulässige Höchstgeschwindigkeit) in diesem Bereich der Industriestraße als
nicht erforderlich angesehen, da bisher keine
Gründe für zusätzliche Geschwindigkeitsbe-schränkungen vorliegen.
Gründe für Geschwindigkeitsbeschränkungen wären, wenn
eine entsprechende Ge-schwindigkeitsanpassung nur dann eingerichtet werden kann
, wenn unangemessene Geschwindigkeiten mit Sicherheit zu erwarten sind und
können dann nur auf Grund von Verkehrsbeobachtungen oder Unfalluntersuchungen
dort angeordnet werden, wo diese ergeben haben, dass für den Fahrzeugführer
eine Eigenart des Straßenverlaufs nicht immer so erkennbar ist, dass er seine
Geschwindigkeit von sich aus den Straßenverhältnissen anpasst. Das kann vor
allem der Fall sein, wenn in Kurven und an Stellen besonders unebener Fahrbahn
häufiger Kraftfahrzeugführer die Gewalt über ihr Fahrzeug verlieren, ohne durch
die Begegnung mit einem anderen Verkehrs-teilnehmer zu einer Änderung ihrer
Fahrweise gezwungen worden zu sein. An
solchen Stellen sollten Geschwindigkeitsbeschränkungen aber nur ausgesprochen
werden, wenn Warnungen vor der Gefahrstelle nicht ausreichen oder wenn an einer
Kreuzung oder Einmündung auf der bevorrechtigten Straße so schnell gefahren
wird, dass der Wartepflichtige die Fahrzeuge mit Vorfahrt nicht rechtzeitig
sehen könnte.
Um diese aus der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) entnommen Zitierungen mit aussagekräftigen Zahlen zur Industriestraße zu hinterlegen wird die Gemeindeverwaltung die Straßenverkehrsbehörde des Land-kreises mit einer elektronischen Verkehrserfassung im Einfahrtsbereich zum Wohn-gebiet Barschlüte (Weserdüne) beauftragen.