Betreff
Beantwortung des Antrages der SPD-Fraktion v. 22.10.2014: Enfahrt Wohngebiet Barschlüte
Vorlage
FB III/027/2014
Art
Informationsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die SPD-Fraktion hat die Verwaltung mit ihrem Antrag vom 22.10.2014 zum Thema „Einfahrt Wohngebiet Barschlüte“ um Überprüfung der vorhandenen Beschilderung und gegebenenfalls um Einrichtung einer 50 km/h Bereiches einschließlich eines Überholverbotes beauftragt.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion wird wie folgt von der Gemeindeverwaltung nach Rück-sprache mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises beantwortet.

Eine Temporeduzierung auf 50 km/h ist gemäß Abschnitt 2, Teil 2 Allgemeine Ver-waltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 274 ( Zulässige Höchstgeschwindigkeit)  in diesem Bereich der Industriestraße als nicht erforderlich angesehen, da bisher keine  Gründe für zusätzliche Geschwindigkeitsbe-schränkungen vorliegen.

Gründe für Geschwindigkeitsbeschränkungen wären, wenn eine entsprechende Ge-schwindigkeitsanpassung nur dann eingerichtet werden kann , wenn unangemessene Geschwindigkeiten mit Sicherheit zu erwarten sind und können dann nur auf Grund von Verkehrsbeobachtungen oder Unfalluntersuchungen dort angeordnet werden, wo diese ergeben haben, dass für den Fahrzeugführer eine Eigenart des Straßenverlaufs nicht immer so erkennbar ist, dass er seine Geschwindigkeit von sich aus den Straßenverhältnissen anpasst. Das kann vor allem der Fall sein, wenn in Kurven und an Stellen besonders unebener Fahrbahn häufiger Kraftfahrzeugführer die Gewalt über ihr Fahrzeug verlieren, ohne durch die Begegnung mit einem anderen Verkehrs-teilnehmer zu einer Änderung ihrer Fahrweise gezwungen worden zu sein.  An solchen Stellen sollten Geschwindigkeitsbeschränkungen aber nur ausgesprochen werden, wenn Warnungen vor der Gefahrstelle nicht ausreichen oder wenn an einer Kreuzung oder Einmündung auf der bevorrechtigten Straße so schnell gefahren wird, dass der Wartepflichtige die Fahrzeuge mit Vorfahrt nicht rechtzeitig sehen könnte.

 

Um diese aus der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) entnommen Zitierungen mit aussagekräftigen Zahlen zur Industriestraße zu hinterlegen wird die Gemeindeverwaltung die Straßenverkehrsbehörde des Land-kreises mit einer elektronischen Verkehrserfassung im Einfahrtsbereich zum Wohn-gebiet Barschlüte (Weserdüne) beauftragen.