Betreff
HH Beratung 2015 - Produktgruppe Förderung der Jugendarbeit P1.362500
Vorlage
FB II/183/2015
Art
Beschlussvorlage

Produktgruppe:               362                                        Jugendarbeit

Produkt:                             P1.362500                           Förderung der Jugendarbeit

Leistungen:                       P1.362500.001   Jugendarbeit

                                               P1. 362500.002  Jugendförderung

                                              

               

P1.362500  Förderung der Jugendarbeit

 

Ergebnishaushalt -         S. 80 im HH-Entwurf 2015

 

Auf dem Produkt Förderung der Jugendarbeit werden die Leistungen Jugendarbeit und Jugendförderung zusammenfassend dargestellt. Das Produkt wird nicht direkt beplant und bebucht.

 

 

P1.362500.001     Jugendarbeit

 

Ergebnishaushalt -         S. 81 im HH-Entwurf 2015

 

Im Bereich Jugendarbeit wird der Jugendtreff Lemwerder (JuLe) dargestellt.

 

Hier werden u.a. Personalkosten der Jugendpfleger, Kosten für Gebäudeunterhaltung und Betriebs- u. Geschäftsausstattung, Bewirtschaftungskosten und Bürobedarf gebucht.

 

Für die inhaltliche Jugendarbeit wurden, wie auch im Vorjahr, HH Mittel i.H.v. 5.500 € eingeplant.

 

Für ein geplantes IJGD Projekt (Internationale Jugendgemeinschaftsdienste) wurden HH-Mittel i.H.v. 1.500 € bereitgestellt.

 

Haushaltsmittel für Ferienspaß sind, im Gegensatz zu den Vorjahren, bei der Begu eingeplant worden. Das Ferienspaßprojekt 2014 wurde allerdings auch schon in der Begu betreut.

 

 

Investitionen    -              Beratungsliste

 

Zur Beratung steht der Bau eines Gerätehauses/Fahrradwerkstatt. Die Kosten hierfür werden auf 10.000 € geschätzt.

 

 

 

P1.362500.002     Jugendförderung

 

Ergebnishaushalt -         S. 82 im HH-Entwurf 2015

 

Im Bereich Jugendförderung wird die Bezuschussung der Jugendarbeit von Dritten, wie die Zuschüsse zu Klassenfahrten oder der Zuschuss Ortsjugendring dargestellt.

 

Weiterhin werden hier Personalkosten von zwei Mitarbeitern dargestellt, welche ausschließlich Aufgaben des Landkreises erledigen. Diese Kosten werden zu 100 % vom Landkreis erstattet.