Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
1-25 – 1. Änderung „Wohngebiet Barschlüte“
a)
Beratung
und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen
b)
Satzungsbeschluss
zu a)
Beratung und
Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen
Gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch hat der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 1-25 – 1. Änderung „Wohngebiet Barschlüte“ nebst Begründung
und Planzeichnung in der Zeit vom 12.01.2015 – 13.02.2015 öffentlich
ausgelegen.
Gleichzeitig sind
die Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren beteiligt worden.
Die während der
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem
Abwägungsvorschlag
versehen (s. Anlage)
Beschlussvorschlag:
zu a)
Der Finanz- und
Planungsausschuss empfiehlt dem VA, nach
vorhergehender Beratung, die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen entsprechend den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen zu
berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
zu b)
Der Finanz- und
Planungsausschuss empfiehlt dem VA als Beschlussvorschlag für den Rat:
Gemäß § 1 Abs. 3 und
§ 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 58 des Niedersäch-sischen
Kommunalverfassungsgesetzes in den zurzeit geltenden Fassungen, beschließt der
Rat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1-25 – 1. Änderung „Wohngebiet
Barschlüte“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß §§ 84 NBauO, bestehend aus der
Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit
zusammenfassender Erklärung unter Berücksichtigung der zu übernehmenden
Abwägungsvorschläge.