Betreff
Anlieferungsrampe an der BEGU-Küche
Vorlage
FB II/041/2015
Art
Informationsvorlage

Beratungsgegenstand:

Mit Beschluss vom 26.02.2015 im Finanz- und Planungsausschuss wurde für die neu in Betrieb genommene Gastronomie in der Begu ein Betrag von 3.000 Euro für eine Verbesserung der Anlieferung der Küche bereitgestellt. Der hinter der Summe stehende Gedanke war die Errichtung einer waagerechten Anlieferungsrampe in Form einer Kante an der seitlichen Terrasse, bei der das Lieferfahrzeug rückwärts an die Kante heranfährt und die Ware über die Ladebordwand abgeladen wird.

Eine Überprüfung der Situation vor Ort hat ergeben, dass die beabsichtigte Form der Anlieferung nicht möglich ist, da ein Anlieferungsfahrzeug aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht rückwärts an die Terrasse heranfahren kann. Daher muss bei einer Anlieferung über die Terrasse eine andere Lösung herangezogen werden: Die Waren werden zunächst über die Hubbühne der Ladebordwand auf das Niveau der Einfahrt abgeladen und dann über eine schräge Rampe quer zur Aufstellrichtung des Fahrzeugs auf die Terrasse hinaufgeschoben. Der finanzielle Aufwand ist bei dieser Lösung deutlich höher. Der Gemeindeverwaltung liegt ein Angebot einer Baufirma i. H. v. ca. 10.000 Euro vor. Das Angebot einer weiteren Baufirma i. H. v. ungefähr 5.500 Euro geht von einer Unterstützung durch Mitarbeiter des Betriebshofes aus, sodass hier im Bereich der Lohnkosten Einsparungen möglich sind. Die Maßnahme ist nicht durch den Betriebshof allein durchführbar.

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Fehlbetrag von ca. 2.500 Euro wird aus der Maßnahme der für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehenen Erweiterung der Brandmeldeanlage für die Begu entnommen. Eine Preisprüfung für diese Maßnahme hat kürzlich ergeben, dass die Durchführung nicht die volle Summe von 30.000 Euro bedeuten wird.