Betreff
Bebauungsplan Nr. 35, "Niedersachsenstraße" - Satzungsbeschluss
Vorlage
FB II/043/2015
Art
Informationsvorlage

Beratungsgegenstand:

 

A)   Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen

B)   Satzungsbeschluss

 

zu A)

Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen

 

Gemäß § 3 Abs. 2  Baugesetzbuch hat der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 „Niedersachsenstraße“ nebst Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom 24.03.2015 – 24.04.2015 öffentlich ausgelegen.

Gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren beteiligt worden.

Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem

Abwägungsvorschlag versehen (s. Anlage)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu A)

Der Finanz- und Planungsausschuss  empfiehlt dem VA, nach vorhergehender Beratung, die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.

 

zu B)

Der Finanz- und Planungsausschuss empfiehlt dem VA als Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 58 des Niedersäch-sischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)  in den zurzeit geltenden Fassungen, beschließt der Rat den Bebauungsplan Nr. 35 „Niedersachsenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß §§ 84 NBauO, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit zusammenfassender Erklärung unter Berücksichtigung der zu übernehmenden Abwägungsvorschläge.

 

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzmittel stehen unter Produkt P1.511000.000.429100 (Bauleitplanung) i.H.v. 20.000 € u.a. für die Planung B-Plan „Niedersachsenstraße“ zur Verfügung.