Beratungsgegenstand:
A) Beratung
und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen
B) Satzungsbeschluss
zu A)
Beratung und
Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen
Gemäß § 3 Abs.
2 Baugesetzbuch hat der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 35 „Niedersachsenstraße“ nebst Begründung und Planzeichnung
in der Zeit vom 24.03.2015 – 24.04.2015 öffentlich
ausgelegen.
Gleichzeitig sind
die Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren beteiligt worden.
Die während der
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und mit einem
Abwägungsvorschlag
versehen (s. Anlage)
Beschlussvorschlag:
zu A)
Der Finanz- und
Planungsausschuss empfiehlt dem VA, nach
vorhergehender Beratung, die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen entsprechend den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen zu
berücksichtigen bzw. zurückzuweisen.
zu B)
Der Finanz- und
Planungsausschuss empfiehlt dem VA als Beschlussvorschlag für den Rat:
Gemäß § 1 Abs. 3
und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 58 des Niedersäch-sischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in
den zurzeit geltenden Fassungen, beschließt der Rat den Bebauungsplan Nr. 35
„Niedersachsenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß §§ 84 NBauO,
bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der
Begründung mit zusammenfassender Erklärung unter Berücksichtigung der zu
übernehmenden Abwägungsvorschläge.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzmittel
stehen unter Produkt P1.511000.000.429100 (Bauleitplanung) i.H.v. 20.000 € u.a.
für die Planung B-Plan „Niedersachsenstraße“ zur Verfügung.