Betreff
Durchführungsdauer der Sanierung Eschhofsiedlung
Vorlage
FB II/259/2015
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt: Die Durchführungsdauer der Sanierung ist gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB befristet bis zum 31.12.2025. Die Dauer der Sanierung kann außerhalb der Sanierungssatzung durch Beschluss festgelegt werden. Für den Fall, dass eine Verlängerung der Sanierungsmaßnahme erforderlich wird, kann diese per Beschluss erfolgen, ohne eine Satzungsänderung durchführen zu müssen.

 

 


 

 


Beschlussvorschlag: Die Verfahrensdauer der Sanierung wird auf Grundlage des § 142 (3) BauGB auf 10 Jahre bis einschließlich zum 31.12.2025 festgelegt.