Betreff
Ernennung Ortsbrandmeister Ortsfeuerwehr Bardewisch
Vorlage
FB II/266/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Bardewisch am 31. August 2015 hat sich der bisherige Ortsbrandmeister Wolfgang Eilers wieder zur Wahl gestellt.

 

Gemäß § 20 Abs. 6 NBrandSchG ist als Ortsbrandmeister vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.

 

Als Ortsbrandmeister wurde am 31.08.2015 von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Bardewisch der bisherige Ortsbrandmeister Herr Wolfgang Eilers einstimmig vorgeschlagen.

 

Der anwesende Kreisbrandmeister Herr Heiko Basshusen wurde angehört und hat die Wahl des Ortsbrandmeisters bestätigt.

 

Der Ortsbrandmeister ist in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen. (§ 20 Abs. 4 Satz 1 NBrandSchG, § 5 BeamtStG, § 6 NBG)

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Beschlussvorschlag:

Der RAT ernennt Herrn Wolfgang Eilers zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bardewisch unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2021.