Sachverhalt:
Auf der Mitgliederversammlung der
Ortsfeuerwehr Bardewisch am 31. August 2015 hat sich der bisherige
Ortsbrandmeister Wolfgang Eilers wieder zur Wahl gestellt.
Gemäß § 20 Abs. 6 NBrandSchG ist
als Ortsbrandmeister vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen
Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit
der Stimmen der Anwesenden erhält.
Als Ortsbrandmeister wurde am
31.08.2015 von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Bardewisch der bisherige
Ortsbrandmeister Herr Wolfgang Eilers einstimmig vorgeschlagen.
Der anwesende Kreisbrandmeister
Herr Heiko Basshusen wurde angehört und hat die Wahl des Ortsbrandmeisters
bestätigt.
Der Ortsbrandmeister ist in das
Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren
zu berufen. (§ 20 Abs. 4 Satz 1 NBrandSchG, § 5 BeamtStG, § 6 NBG)
.
Beschlussvorschlag:
Der RAT ernennt Herrn Wolfgang Eilers zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bardewisch unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2021.