Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeister Ortsfeuerwehr Bardewisch
Vorlage
FB II/267/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Bardewisch am 31. August 2015 hat sich der bisherige stv. Ortsbrandmeister Uwe Kranz nicht wieder zur Wahl gestellt.

Zur Wahl hat sich der bisherige Gruppenführer Björn Kranz gestellt.

 

Gemäß § 20 Abs. 6 NBrandSchG ist als stv. Ortsbrandmeister vorgeschlagen, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält.

 

Als stv. Ortsbrandmeister wurde am 31.08.2015 von den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Bardewisch der bisherige Gruppenführer Herr Björn Kranz einstimmig vorgeschlagen.

 

Der anwesende Kreisbrandmeister Herr Heiko Basshusen wurde angehört und hat die Wahl des stv. Ortsbrandmeisters bestätigt.

 

Der stv. Ortsbrandmeister ist in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu berufen. (§ 20 Abs. 4 Satz 1 NBrandSchG, § 5 BeamtStG, § 6 NBG)

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Beschlussvorschlag:

Der RAT ernennt Herrn Björn Kranz zum stv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bardewisch unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2021.