Betreff
Empfehlung der Verwaltung zur Erfüllung der Bedingung zur Haushaltsgenehmigung 2016
Vorlage
FB I/269/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Der Landkreis Wesermarsch hat mit Schreiben vom 16.06.2015 die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 und die Erteilung der Genehmigung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen mit Einschränkungen genehmigt. Der festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wurde unter folgender Bedingung erteilt: „Das Haushaltssicherungskonzept ist um konkrete Einzelmaßnahmen mit einem Volumen von mindestens 500.000 Euro, die sich spätestens ab dem Haushaltsjahr 2016 auswirken, zu ergänzen.“

 

Im Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2015 wurden verschiedene Maßnahmen benannt, die auf den Prüfstand gestellt werden sollen, um Auszahlungen zu reduzieren. Weiterhin wurden freiwillige Leistungen aufgelistet, die auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen sind.

 

Die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung/-ausgleich hat sich am 05.06.2015 getroffen, um Empfehlungen für die Umsetzung des HSK abzugeben. Dabei wurde deutlich, dass vor einer Empfehlung nähere Kenntnisse über Kostenstrukturen und Folgen vorliegen müssen. Aufgrund der umfassend vorzunehmenden und noch nicht abgeschlossenen  Erhebungen hat die Gruppe daher noch nicht wieder getagt.

 

Zur Sicherstellung der Liquidität ist die Aufnahme der Kredite jetzt kurzfristig erforderlich. Um die Bedingung der Kommunalaufsicht zu erfüllen ist das HSK kurzfristig zu ergänzen. Durch die bisherigen Ansätze des HSK kann die geforderte Auswirkung nicht kurzfristig erreicht werden.

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2016 um 20 Punkte von 360 v.H.  auf 380 v.H. zu erhöhen. Dadurch wird eine Erhöhung der ordentlichen Erträge von 500.000 Euro erwartet.

 

In der Sitzung des Fachausschusses wird dieser Vorschlag noch mit Daten zu den Auswirkungen und Rahmenbedingungen dieser Empfehlung ergänzt.

 

 

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt, das Haushaltssicherungskonzept um die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2016 auf 380 v.H. zu ergänzen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erlass einer Hebesatzsatzung kurzfristig vorzubereiten.