Betreff
Geplantes Umlegungsverfahren "Goethestraße" - Sachstandsbericht
Vorlage
FB II/052/2015
Art
Informationsvorlage

 

Es wurden am 24.03.2014 und am 14.10.2015 entsprechende Informationsveranstaltungen zum Thema „Umlegung nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB)“ mit den entsprechenden Grundstückseigentümern und Vertretern des Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und der Gemeinde durchgeführt.

 

Es wurde von den Grundstückeigentümern eine Rückmeldung abgefordert, ob sie grundsätzlich der Durchführung einer Umlegung zustimmen.

 

Ein Großteil der angesprochenen Eigentümer hat einer Umlegung zugestimmt.

Ablauf eines Umlegungsverfahrens

 

Bei dem Gebiet zum Umlegungsverfahren „Goethestraße“ würde es zu einem Verfahren der vereinfachten Umlegung nach §§ 80-84 BauGB kommen.

 

 

 

 

Detaillierte Aufstellung der Verfahrensschritte bei der vereinfachten Umlegung

 

 

 

 

 

 

Wenn eine Umlegung durchgeführt werden sollte, muss vom Gemeinderat ein „Umlegungsausschuss“ als Ausschuss des Rates gebildet werden. 

 

 

Weiterer Ablauf:

 

  • Der Gemeinderat müsste folgende Beschlüsse fassen:

 

    • Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplan für das Umlegungsgebiet
    • Umlegungsanordnung
    • Aufstellen eines Umlegungsausschuss

 

Das gesamte Umlegungsverfahren würde verwaltungstechnisch durch das

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)

- Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg -

Dezernat 4 - Wertermittlung, städtebauliche Bodenordnung, Wilke-Steding-Straße 5, 49661 Cloppenburg und vom Katasteramt Brake, Schrabberdeich 44, 26919 Brake

begleitet werden.