Betreff
Erlass einer Hebesatzsatzung
Vorlage
FB I/284/2015
Art
Beschlussvorlage

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 06.11.2015, hier eingegangen am 11.11.2015, bestätigt, dass durch den Beschluss die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen, die Bedingung zur Kreditaufnahme erfüllt wurden sofern die Hebesätze wie in der Beratungsvorlage dargelegt um mindestens 20 Punkte angehoben werden. 

 

Zur Erhebung der Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer ist es jedoch erforderlich eine Hebesatzsatzung zu beschließen. Die Kommunalaufsicht hat vorsorglich darauf hingewiesen, dass sollte kein Ratsbeschluss über die Hebesatzsatzung gefasst werden, unverzüglich andere verbindliche und konkrete Haushaltssicherungs-maßnahmen mit einem Volumen von insgesamt mindestens 500.000 €, die sich ab dem 01.01.2016 auswirken, vom Rat beschlossen werden müssen.

 

Weiterhin hat die Kommunalaufsicht darauf hingewiesen, dass wenn sich bei Aufstellung des Haushaltes 2016 zeigt, dass die geplanten Gewerbesteuererträge von 10 Mio. und die damit angenommenen Mehrerträge von mind. 500.000 € voraussichtlich nicht erreicht werden, vom Rat weitere Haushaltssicherungsmaßnahmen zu beschließen sind.

 

 

 


 

 


Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Lemwerder beschließt die vorliegende Hebesatzsatzung. Damit steigen die Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer ab dem 01.01.2016 auf jeweils 380 Punkte.