Betreff
Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015
Vorlage
FB I/295/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt: Zusammen mit dem Haushalt 2015 wurde das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2015 beschlossen. Der Landkreis Wesermarsch hat mit der Genehmigung die Bedingung verbunden, das HSK mit konkreten Maßnahmen zu verbinden, die ab 2016 mindestens 500.000,- € Einsparung oder Mehrertrag ergeben. Die Arbeitsgruppe Haushaltssicherung hat zur Umsetzung bisher drei Sitzungen durchgeführt. Das Ergebnis ist der beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

 

Folgende Satzungen sind (neben der Hebesatzsatzung) nach den Empfehlungen mit Wirkung vom 01.01.2016 zu ändern:

 

Hundesteuersatzung

Steuer für den ersten Hund wird von 36,00 € auf 48,00 € erhöht

Steuer für den zweiten Hund wird von 60,00 € auf 80,00 € erhöht

Steuer für jeden weiteren Hund wird von 72,00 € auf 96,00 € erhöht

 

Vergnügungssteuersatzung

Der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit wird  von 10 v.H. auf 15 .H. des monatlichen Einspielergebnisses erhöht. Die Pauschalsteuer für Geräte mit Gewinnmöglichkeit wird gestrichen.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen zeitgleich folgende Pauschalen zu erhöhen:

-       Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gaststätten … von  15,00 € auf 25,00 €

-       Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen von 30,00 € auf 50,00 €

-       Musikautomaten in Gaststätten … von 8,00 € auf 10,00 €

-       Musikautomaten in Spielhallen von 15,00 € auf 20,00 €

-       Spielgeräte mit Gewalttätigkeiten von 255,00 € auf 500,00 €

 

Die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit soll  mit Wirkung vom 01.01.2016 aufgehoben werden.

 

Die bestehenden Beschlüsse hinsichtlich der Gewährung von Zuschüssen sind aufzuheben und entsprechende Vereinbarungen zu kündigen. Der Vertrag mit dem Schifffahrtsmuseum ist vorsorglich zum 31.12.2016 zu kündigen bzw. zu ändern.


Der Finanz- und Planungsausschuss/VA  empfiehlt zum 01.01.2016 die Änderung der Hundesteuer- und der Vergnügungssteuersatzung. Außerdem empfiehlt er die Aufhebung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit.

Darüber hinaus werden die Beschlüsse hinsichtlich der Gewährung von Zuschüssen zu den im der Anlage aufgeführten Bereichen aufgehoben. 

Der Vertrag mit dem Schifffahrtsmuseum ist zum 31.12.2016 zu kündigen/ändern.