Betreff
Sachstandsbericht: Bebauungsplan Nr. 36 "Osttangente"
Vorlage
FB II/273/2015-1
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lemwerder hat  in seiner Sitzung am 05.11.2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 36 „Osttangente“ gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Der  Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt. Dabei wird gem. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB, wie im Ausschuss am 05.11.2015 berichtet, auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.01.2016 in der örtlichen Presse („die Norddeutsche“ und „NWZ“), Informationskasten am Rathaus, sowie im Internet (www.lemwerder.de) bekannt gemacht.

 

In der Bekanntmachung wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zugleich auf die frühzeitige Beteili-gung und Unterrichtung der Öffentlichkeit am Mittwoch, dem 03. Februar 2016, um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses verwiesen. Die Gemeinde wird an dem vorgenannten Ter-min, die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zum Bebauungsplan „Osttangente“ unterrichten, sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

 

Am 18.01.2016 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 29.02.2016 auf-gefordert.

 

Seitens der Verwaltung wird geplant, den Auslegungsbeschluss dem Finanz- und Planungs-ausschuss, sowie dem Verwaltungsausschuss am 17.03.2016 zur Beschlussfassung vorzu-legen. Die Abwägung zur Aufstellung des Bebauungsplan über die öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 Abs. 7 und § 2 Abs. 3 BauGB ist für den Finanz- und Planungsausschuss, sowie dem Verwaltungsausschuss im Mai 2016 vorgesehen. Die Beschlussfassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB durch den Rat ist für Mai/Juni 2016 geplant.