Beratungsgegenstand:

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 13.01.2016 die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet um den ehemaligen Sportplatz beantragt. Es wird seitens der SPD-Fraktion örtlich der Spielplatz zwischen der August-Hinrichs-Straße und der Alma-Rogge-Straße im Bebauungsplan Nr. 7 „Altenesch-Tecklenburg“ angesprochen. Es wird angeregt die Fläche, z.B. für Parkmöglichkeiten / Anpflanzungen zu verwenden.

 

Die vorgenannte Fläche stellt sich in den aktuellen Bebauungsplan, wie folgt dar:

 

Auszug aus dem B-Plan-Nr. 7

v. 02.08.1971

Auszug aus dem B-Plan-Nr. 7, 1. Änderung

v. 02.10.1991

 

Eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 würde der Innenentwicklung der Ortschaft Altenesch dienen. Es handelt sich damit um einen Bebauungsplan im Sinne des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

 

Seitens der Verwaltung wurde die Fläche auf mögliche Nutzbarkeiten hin überprüft. Die Fläche hat eine Grundstücksgröße von rd. 410 m². Aktuell ist der Bereich von einer Buchenhecke umrandet. Auf dem Gelände befinden zwei Sitzmöglichkeiten in Form von Bänken und eine Restmülltonne. Auf der ehemaligen Spielplatzfläche wurde Rasen ausgesät. Auf der Seite zur August-Hinrichs-Straße befindet sich ein Stromverteilungskasten der EWE und auf der Seite zur Alma-Rogge-Straße befindet sich Verteilerkasten für eine Abwasserpumpe.

 

Nachfolgend wird die Ist-Situation mittels verschiedener Bilder zusätzlich erläutert.

 

Luftbild: Stand 2012

 

Sichtachse in Richtung Alma-Rogge-Straße, Garagenhof

 

Ansicht aus der August-Hinrichs-Straße

 

Ansicht aus der Alma-Rogge-Straße

 

Eine Umnutzung der Fläche in ein Baugrundstück wird nach der Begutachtung ausgeschlossen. Möglich wäre die Aufwertung der Grünfläche durch Anpflanzungen von 1 bis 2 Bäumen, sowie einer Verlegung der Bänke. Eine Verlegung des vorhandenen Gehwegs durch die Grünanlage würde die Fläche ebenfalls positiv aufwerten. Möglich wäre auch die Anlage von einigen weiteren Stellplätzen um die Situation vor Ort zu entspannen. Eine Kostenschätzung für die Umgestaltung wurde noch nicht durchgeführt. Die Umgestaltung könnte durch den Betriebshof der Gemeinde Lemwerder in Eigenleistung erfolgen.

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplan würden ca. 4.000,00 € betragen. Entsprechende Finanzmittel sind im Haushaltsentwurf 2016 unter dem Produkt  Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen (P1.511000.002) nicht eingeplant.